Der Berliner Senat geht weiter gerichtlich gegen die Jüdische Gemeinde vor. Gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Weiterzahlung der staatlichen Zuschüsse an die Jüdische Gemeinde habe die Senatskulturverwaltung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, berichtet der »Tagesspiegel« in seiner Donnerstagsausgabe.
Das Verwaltungsgericht hatte in einem am 24. Juni veröffentlichten Eilbeschluss das Land verpflichtet, weiter Geld an die Gemeinde zu überweisen. Ihr steht laut Staatsvertrag jährlich ein Zuschuss von etwa fünf Millionen Euro zu.
Zuschüsse Wegen Unklarheiten beim aktuellen Wirtschaftsplan hatte der Senat die Zahlung an die Gemeinde eingestellt. Dem Verwaltungsbeschluss zufolge sind diese jedoch an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Deshalb wiesen die Richter das Land an, auf der Grundlage des Wirtschaftsplans 2012 die monatlichen Zuschüsse zu gewähren. Auch angesichts eines erneut zu erwartenden Fehlbedarfs der Gemeinde dürfe eine Förderung nicht im Voraus gestrichen werden, hieß es in dem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts.
Die Begründung für die Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts muss der Senat bis Ende Juli nachreichen, berichtet der Tagesspiegel weiter. Darin wird es auch darum gehen, wie der Senat die im Staatsvertrag vereinbarten Regelungen über den finanziellen Zuschuss interpretiert. Wann die Sache vor Gericht verhandelt wird, sei noch nicht abzusehen, hieß es weiter.
Die Gemeinde hat dem Bericht zufolge mittlerweile die für das zweite Quartal fälligen Zuschüsse in Höhe von 1,3 Millionen Euro sowie weitere 434.111 Euro für den Monat Juli erhalten. epd