Frau Jakubowski, die Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg (IRGW) hat gemeinsam mit einem Rentnerehepaar vor Gericht einen Vergleich erkämpft, bei dem es um Rückforderungen von überzahlten Sozialleistungen geht. Warum ist der Vergleich so wichtig?
Weil diese Problematik wahrscheinlich noch viele andere Gemeindemitglieder betreffen wird, die möglicherweise stillschweigend angeblich zu viel bezahlte Sozialhilfe zurücküberwiesen haben, obwohl sie das nicht hätten tun müssen.
Wie kam es überhaupt dazu?
Das Rentnerehepaar war 1999 aus den ehemaligen Sowjetstaaten nach Deutschland gekommen und hatte bereits bei der Beantragung des Visums wie auch später beim Antrag auf Sozialhilfe angegeben, dass es Rente bezieht. Die zuständigen Sozialämter kamen aber erst viel später auf die Idee, die Renten gegenzurechnen. Dann hat es auch noch Jahre gedauert, bis sie die angeblich zu viel bezahlte Sozialhilfe zurückforderten. Das bedeutete in unserem Fall, dass die Eheleute auf einen Schlag 8000 Euro zahlen sollten.
Wie kam es denn überhaupt dazu, dass die Renten nicht veranschlagt wurden?
Das können wir auch nur aus der Rückschau beantworten. Zunächst schien der Rubel nicht konvertibel zu sein. Außerdem waren die Renten so gering, dass kein werterhaltender Transfer gesichert werden konnte. Mit anderen Worten: Die Gebühren, die bei der Auslandsüberweisung angefallen wären, hätten den Betrag praktisch aufgebraucht.
Dann wurden die russischen Renten aber doch angerechnet ...
Ja, zum 1. Juli 2006 wurde die Konvertierbarkeit des Rubels festgelegt. Und einem Mitarbeiter eines Landratsamtes war ein Artikel in die Hände gefallen, der ihn überlegen ließ, ob die Zuwanderer nicht eine Rente erhielten, die anzurechnen sei. Die Erkenntnis, dass bei der Rentenanrechnung zu viel Sozialhilfe gezahlt wurde, war also purer Zufall. Die Rückforderungen wurden erst 2010 in die Wege geleitet und 2012 zugestellt. Unser Ehepaar hatte Einspruch dagegen erhoben, der erst 2016 bearbeitet wurde. Da haben wir uns dann helfend eingeschaltet.
Und doch ein gutes Ergebnis erzielt?
Das Ehepaar einigte sich auf einen Vergleich, um die Berufung des Sozialamtes zu verhindern. Es war also ein taktischer Vergleich. Das Gericht hätte die Forderung insgesamt zurückgewiesen. Das Ehepaar muss jetzt nur ein Zehntel des geforderten Betrages zurückzahlen. Für uns ist auch wichtig, dass den Eheleuten in dem Vergleich kein »böswilliges Verschweigen« angelastet wurde. Ja, umgekehrt sogar, die »Bösgläubigkeit« hätte hier vom Sozialamt nachgewiesen werden müssen. Das ist richtungsweisend.
Sie sagen, das ist richtungsweisend, obwohl es sich hier ja nicht um ein Urteil, sondern um einen Vergleich handelt?
Die Richterin hat auf unseren Wunsch ihre Begründung für die Beweislastumkehr schriftlich dargelegt, was unüblich ist. Aber in diesem Falle – und wir rechnen in unserem Gebiet der IRGW-Gemeinden noch mit einer zweistelligen Personengruppe von Betroffenen – ist es wichtig, dass es ähnlich gelagerte Fälle gibt, die wir aufklären wollen.
Der Vorstand der IRGW hat sich deshalb auch zu einem besonderen Schritt entschlossen ...
Wir rufen unsere Leute, also zugewanderte jüdische Rentner, die Rückzahlungsforderungen von Sozialleistungen erhalten haben, auf, sich bei uns zu melden. Wir wollen schauen, ob ihre Fälle ähnlich gelagert sind, und würden dann möglicherweise eine Sammelklage anstrengen. Die Betreffenden können sich bis zum 31. Mai mit allen ihren Unterlagen beim Vorstand der IRGW melden. Übrigens auch diejenigen, die schon gezahlt haben. Das ist für sie natürlich kostenfrei.
Mit dem Vorstandsmitglied der IRGW sprach Heide Sobotka.