Vor Beginn des Prozesses gegen den Musiker Gil Ofarim in Leipzig erheben seine Verteidiger schwere Vorwürfe gegen das Landgericht. Eine rechtsstaatliche Wahrheitsfindung stehe nach ihrem Eindruck nicht im Vordergrund, erklärten die Anwälte Alexander Stevens und Markus Hennig am Donnerstagabend in Berlin.
Es sei vielmehr eine »Fortsetzung der bereits erfolgten medialen und politischen Vorverurteilung« zu befürchten. Die Verteidigung vermutet, »dass ein öffentlichkeitswirksamer Schauprozess« gewollt sei. (AZ: 6 KLs 607 Js 56884/21)
Vom Prozessbeginn habe die Verteidigung aus der Presse erfahren, hieß es. Der Beschluss sei bis Donnerstag nicht allen Verteidigern zugegangen. Das Landgericht Leipzig hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass der Prozess gegen Ofarim am 24. Oktober beginnen soll.
Der Musiker soll sich wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten. Er soll im vergangenen Jahr wahrheitswidrig behauptet haben, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit einem Davidstern »wegzupacken«, damit er einchecken könne.
Ofarim hatte dem Hotelmitarbeiter antisemitische Äußerungen vorgeworfen. Die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter wurden jedoch eingestellt. Ende März wurde Anklage gegen den Musiker erhoben. epd
Die Hauptverhandlung gegen Gil Ofarim vor dem Landgericht Leipzig beginnt am Montag, dem 24. Oktober, um 9 Uhr. Weitere Termine sind am 25. Oktober, 10. November, 17. November, 21. November, 22. November und 30. November vorgesehen.