Die Jüdische Gemeinde Esslingen könnte schon bald Wirklichkeit werden. Wie die Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg (IRGW) mitteilt, hat die Gemeindevertretung Ende Januar einen Erbbaurechtsvertrag zur Übergabe der Synagoge von der Stadt Esslingen an die IRGW unterzeichnet. »Ein großer Moment für die IRGW und ganz besonders für unsere Esslinger Mitglieder«, sagte Vorstandssprecherin Barbara Traub.
»Als die Jewish Restitution Successor Organization (JRSO) 1945 einen Vermerk im Grundbuch zur Überlassung der Immobilie an eine sich möglicherweise wieder bildende, jüdische Gemeinde eintragen ließ, war dies ein formaler Akt.« Wohl niemand habe damals an seine Verwirklichung geglaubt, so Traub weiter. Er habe sich keine bessere Nutzung des Gebäudes vorstellen können, nachdem die seit den 90er-Jahren dort beheimatete »Galerie Kunst im Heppächer« ausgezogen sei, sagt Oberbürgermeister Jürgen Zieger. Die Stadt sei deshalb sofort auf die IRGW zugegangen.
Wesentliche Voraussetzung, die Idee einer eigenen Gemeinde in Esslingen verwirklichen zu können, so Traub, sei der 2010 in Kraft getretene Staatsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg gewesen. Ohne ihn habe man den Synagogenneubau in Ulm und das Gebäude hier nicht stemmen können. Der Erbbaurechtsvertrag ist auf 100 Jahre bemessen, der symbolische Zins beträgt ein Euro im Jahr. Dafür hat die IRGW sämtliche Lasten aus dem Gebäude zu tragen und ist verpflichtet, auf die rein kommerzielle Nutzung zu verzichten.
Planung In den ersten drei Jahren wolle man die Räume mit Leben füllen. Abhängig von der Nutzung, die sich dann konkretisiert haben dürfte, wolle die Gemeinde über entsprechende Investitionen entscheiden. »Wir wünschen uns sehr, dass sich jüdisches Leben in Esslingen wieder dauerhaft etablieren wird«, betont Zieger.
Nach der Schändung der Synagoge 1938 und dem Zwangsverkauf an die Stadt 1940 hatte die JRSO das Gebäude 1949 rechtmäßig an die Stadt Esslingen verkauft, die sich verpflichtete, eine sich später bildende jüdische Gemeinde bei der Suche nach Räumlichkeiten zu unterstützen. hso