Weltkulturerbe

Unesco-Entscheidung über »SchUM«-Städte verschoben

Eingang zur historischen Mikwe im rheinland-pfälzischen Speyer Foto: imago

Die Beratungen über die Aufnahme des jüdischen Erbes in Mainz, Speyer und Worms sowie den Niedergermanischen Limes in die Welterbeliste sind auf Mittwoch verschoben worden. Das berichtete am Dienstag das zuständige Komitee der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (Unesco) auf seiner laufenden Sitzung in der chinesischen Stadt Fuzhou. Die Diskussionen über die verschiedenen Anträge aus aller Welt kommen langsamer als erwartet voran, so dass das Komitee hinter dem Zeitplan liegt.

Der Welterbe-Antrag umfasst die alten jüdischen Friedhöfe in Mainz und Worms, die Wormser Synagoge und den Speyerer Judenhof mit seinem mittelalterlichen Ritualbad. Ebenfalls zur Abstimmung steht die Aufnahme des Niedergermanischen Limes aus der Römerzeit in die Welterbeliste.

Im Falle einer Anerkennung wären die »SchUM«-Stätten das erste jüdische Welterbe auf deutschem Boden. Im Mittelalter hatten sich die Juden aus den drei Städten am Rhein zum Bund der »SchUM«-Gemeinden zusammengeschlossen, der seinen Namen von den Anfangsbuchstaben der hebräischen Städtenamen von Speyer (Schpira), Worms (Warmaisa) und Mainz (Magenza) erhalten hatte.

Die Region gilt als Wiege des mitteleuropäischen Judentums, allerdings sind nach zahlreichen Kriegen, judenfeindlichen Pogromen und der systematischen Vernichtung während der NS-Herrschaft nur noch wenige historische Spuren der einst blühenden Gemeinden sichtbar.

Bereits am Samstag waren unter anderem das Jugendstilensemble Mathildenhöhe in Darmstadt und elf historisch bedeutsame europäische Kurorte, darunter Bad Ems, Baden-Baden und Bad Kissingen, in die Welterbeliste aufgenommen worden. Insgesamt lagen dem Welterbe-Komitee fünf Bewerbungen mit deutscher Beteiligung vor, über die bei der bis zum 31. Juli laufenden Sitzung entschieden werden sollte.

Das Welterbekomitee tagt noch bis Samstag online und vor Ort. Es setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention von 1972 zusammen. Es entscheidet in der Regel jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste.

Wegen der Pandemie war die Tagung im vergangenen Jahr verschoben worden. Auf der Welterbeliste stehen mehr als 1100 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. 51 davon gelten als bedroht. Deutschland hat jetzt 48 Welterbestätten. epd/dpa/ja

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