Das Landesverfassungsgericht in Dessau hat Teile des bis 2006 geltenden ersten Staatsvertrages mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt für nichtig erklärt. Es beanstandete vor allem die Weitergabepraxis von Staatsleistungen durch den Landesverband. Das in dem Vertrag 1994 geregelte Verteilungskriterium mit der Formulierung »anteilig« genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
Hintergrund ist ein Streit um die Berücksichtigung der Synagogengemeinde in Halle bei der Mittelzuweisung aus dem Staatsvertrag. 2006 wurde der erste Staatsvertrag von einem neuen Abkommen abgelöst. Das Gericht stellte klar, dass die Verteilung der im Landeshaushalt für die Förderung von Religionsgemeinschaften zur Verfügung gestellten Mittel eine staatliche Aufgabe ist. Die Übertragung dieser Pflicht auf den Landesverband Jüdischer Gemeinden stelle eine »Beleihung« dar, die allenfalls dann zulässig sei, wenn die Kriterien der Verteilung der Zuschüsse im Vertrag selbst genannt würden.
Sockelbeträge Nach dem neuen Staatsvertrag erfolgt die Zahlung des Zuschusses weiterhin an den Landesverband, dessen Schlussprotokoll enthält nunmehr aber einen konkreten Verteilungsschlüssel. Danach bekommen der Verband und jüdische Gemeinden jeweils Sockelbeträge. Der Rest wird nach Mitgliederzahlen verteilt. Max Privorotzki, Vorsitzender des jüdischen Landesverbandes, sieht sich nach dem Urteil nicht mehr in der Pflicht, Nachforderungen der Gemeinde aus der Zeit vor 2006 nachzukommen. Die Landesregierung sei nun Ansprechpartnerin der Synagogengemeinde.
Angestrengt hatte das Verfahren das Oberverwaltungsgericht des Landes (OVG), bei dem mehrere Rechtsstreitigkeiten für vergangene Zeiträume über die Höhe der Zuschüsse für die Synagogengemeinde zu Halle laufen. Bereits das OVG hatte die Regelung für verfassungswidrig angesehen. So sei etwa die anspruchsberechtigte Gemeinde in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband gebracht worden, obwohl sie ihm gar nicht angehört. Diese Struktur verletzt laut OVG auch das verfassungsrechtliche Gebot staatlicher Neutralität bei der Förderung von Religionsgemeinschaften. Karl Sommer, Vorsitzender der Synagogengemeinde Halle, wertet das Urteil als Sieg. »Ich bin glücklich, dass wir endlich recht bekommen«, sagte er.
Die Zusage, seine Gemeinde habe Anspruch auf Geld aus dem Vertrag, bekam er schon vor Jahren. Die genaue Zumessung konnte nicht errechnet werden, da eine Überprüfung der Mitgliederzahlen weder durch den Landesverband noch durch den Zentralrat bislang möglich war. Auch nach der neuen Regelung werden diese Grundlage einer Zuwendungsbemessung sein. Außerdem seien sie durch den Generalsekretär des Zentralrats zu bestätigen. Die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt erhält 2013 rund 1,3 Millionen Euro. epd/ja