Im Streit um ausgesetzte Fördergelder haben sich Adass Jisroel und Vertreter des Berliner Senats vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht getroffen. Der nächste Verhandlungstermin wird in etwa vier Wochen sein, sagt Stephan Groscourth, Pressesprecher bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Der Senat hatte 2010 die finanzielle Förderung der Synagogengemeinde Adass Jisroel gestoppt. Bis dahin hatte die Gemeinde Fördergelder des Senats in Höhe von 400.000 bis 650.000 Euro pro Jahr erhalten. Doch dem Senat fehlten die Nachweise, was genau die Gemeinde mit dem Geld finanziert hat. Gegen die Nichtauszahlung hatte diese geklagt.
Ferner gebe Adass Jisroel an, heute 900 Mitglieder zu haben. Der Senat verdächtigt die Gemeinde, nur aus dem Geschäftsführer zu bestehen und Fördergelder nicht sachgemäß verwendet zu haben. Die Gemeinde weist die Vorwürfe zurück. Der Senat will sie in Zukunft nur dann finanziell unterstützen, wenn ein Wirtschaftsprüfer ihre Angaben überprüft.
Wirtschaftsprüfer Zwischenzeitlich waren bereits mehrere Mediatoren im Einsatz, die aber von Adass Jisroel zurückgewiesen worden waren. Eine Überprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer lehnt die Gemeinde weiter ab. Außerdem geht es dem Justiz-Pressesprecher zufolge auch um eine Rückforderung des Senats von mehr als 150.000 Euro für die Jahre 2008 bis 2011. Die Gemeinde soll mittlerweile eine Immobilie, ein ehemaliges Krankenhaus, verkauft haben. Mario Offenberg, Geschäftsführer von Adass Jisroel, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Auf ihrer Homepage gibt die Gemeinde an, dass sie unter anderem Hebräischunterricht, Religionskurse, Vorträge und Lesungen zur jüdischen Tradition und Kultur anbiete sowie Sozialarbeit betreibe.