Zwei Jahre und zehn beziehungsweise zwei Jahre und acht Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten im Prozess um den Handel mit unkoscherem Fleisch.
Den beiden ehemaligen Geschäftsführern des mittlerweile liquidierten Lebensmittelhandels Aviv wird vorgeworfen, konventionelle Fleischwaren als koscher verkauft und damit gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betrug in 791 Einzelfällen mit einer Schadenssumme von insgesamt 260.427 Euro begangen zu haben.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben die beiden Geschäftsführer den Betrug mit »erheblichem Aufwand« betrieben, indem sie heimlich herkömmliches Fleisch aus dem Schlachthof oder Großhandel besorgten, dieses präparierten, weiterverkauften, sämtliche Spuren verwischten und auch noch ihre Angestellten zum Mitmachen überredeten.
Vertrauensmissbrauch Vor allem aber hätten sie dabei »das besondere Vertrauen, das ihnen ihre Kundschaft entgegenbrachte, missbraucht«, zumal ihnen als Juden bekannt sein dürfte, welche Gewissenskonflikte es einem religiösen jüdischen Menschen bereiten kann, wenn er, zwar unwissentlich, gegen die Kaschrut verstößt.
Aber wie sich in mitgeschnittenen Telefonaten herausgestellt habe, sei ihnen »die religiöse Überzeugung ihrer Kunden gleichgültig« gewesen: »Man machte sich lustig über sie, über den Rabbiner und auch über den Maschgiach.« Dass es ihnen so leichtfiel, diesen zu überlisten, obwohl er den Betrieb täglich zur Kontrolle aufsuchte, hielt die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten allerdings zugute, genauso wie den Umstand, dass der Lebensmittelhandel im Tatzeitraum der Jahre 2010 und 2011 kurz vor der Insolvenz stand.
Bewährung Die drei Verteidiger plädierten dafür, die Haftstrafe auf maximal zwei Jahre und auf Bewährung zu beschränken. Keiner der als Zeuge geladenen früheren Kunden habe einen wirtschaftlichen Schaden erlitten. Ohnehin sei »koscheres Fleisch nicht gesünder, sondern nur religiöser« als herkömmliche Ware. »Nachweislich hat es doch allen geschmeckt!«, erklärte einer der Anwälte.
Die Verteidigung verwies außerdem auf das Urteil des Rabbinischen Gerichts vom 7. Dezember des vergangenen Jahres, in dem – ganz im Gegensatz zur Einschätzung der Orthodoxen Rabbinerkonferenz – keine Verletzung der Kaschrut bei Aviv konstatiert wurde.
Für das weltliche Gericht sei es jedoch ungeklärt, welche dieser Institutionen die maßgebliche sei. Auch sollte das Gericht die Schadensgrenze von 25 auf 50 Euro hochsetzen, wodurch sich die Zahl der Einzeltatbestände noch einmal verringern würde. Am 24. April will die Kammer das Urteil verkünden.