Am Freitagabend hat das Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) nach dem ersten Verhandlungstag entschieden, den Prozess gegen den Kreisliga-Verein 1. FC Neukölln zu vertagen.
Beim Spiel zwischen dem TuS Makkabi Berlin und dem 1. FC Neukölln am 18. Oktober in der Kreisklasse C war es seitens einiger Neukölln-Spieler mit vermutlich arabischen Wurzeln zu massiven verbalen und körperlichen Attacken gegen die Spieler von Makkabi gekommen.
Sätze wie »Ich stech‹ dich ab«, »Wir kommen gleich mit unseren Messern« und »Nach dem Spiel seid ihr tot«, seien nach schriftlicher Aussage des Schiedsrichters Werner Maass und mehrerer Makkabi-Spieler gefallen.
Schiedsrichter Laut BFV-Sportgericht sei es deshalb zwingend notwendig, den Schiedsrichter zum Hergang des Spiels zu befragen. Dieser hatte sein Erscheinen zum ersten Verhandlungstag jedoch aus beruflichen Gründen kurzfristig abgesagt. Eine Fortsetzung der Verhandlung ist in spätestens drei Wochen vorgesehen.
Bei der Verhandlung stand in Bezug auf die Morddrohungen bei der Kreisliga-Begegnung Aussage gegen Aussage. Die vor das Sportgericht geladenen Makkabi-Spieler waren bei ihrer Aussage geblieben, mehrere Kicker von Neukölln hätten ihnen gedroht, sie mit Messern attackieren zu wollen.
Die Beschuldigten stritten diesen Vorwurf ebenso ab wie die Aussage, während des Spiels einem Makkabi-Spieler mit einem Kopfstoß niedergestreckt zu haben und nach Spielabbruch die Kabine vom TuS Makkabi Berlin gestürmt haben zu wollen.
Faustschlag Einigkeit bestand allerdings darin, ein beschuldigter Spieler des Neuköllner Vereins habe einen TuS Makkabi-Spieler mit einem Faustschlag verletzt. Das Sportgericht sperrte den betreffenden Kicker für mehrere Wochen.
Erst Ende August war die dritte Mannschaft des TuS Makkabi beim Kreisliga-Spiel gegen den BFC Meteor 06 Opfer antisemitischer Beleidigungen geworden. »Wegen erwiesener rassistischer Verfehlungen in mindestens einem Fall« bestrafte das BFV-Sportgericht Meteor und sperrte den betreffenden Spieler bis 2017 (www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/23358). ja