Eine 20-jährige Frau, die am 12. Mai 2021 an der antisemitischen Demonstration vor der Synagoge in Gelsenkirchen teilgenommen hatte und Hassparolen gebrüllt haben soll, wurde laut Medienberichten zu einer Woche Dauerarrest in einer Jugendarrestanstalt sowie zur Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro an die Jüdische Gemeinde verurteilt.
Die in Gelsenkirchen geborene, familiär aus dem Kosovo stammende Frau soll vor Gericht eingeräumt haben, »Scheiß Juden« gebrüllt zu haben. Während der Verhandlung wurden Bild- und Tonaufnahmen der Demonstration, die bundesweites Aufsehen erregte, gezeigt. Die wegen Volksverhetzung angeklagte 20-Jährige habe laut dem Medienbericht beteuert, nicht gegen Juden aufhetzen zu wollen.
AUFMARSCH Wie bewertet die Jüdische Gemeinde Gelsenkirchen das Urteil? »Wir alle waren damals nicht persönlich dabei, als der Aufmarsch vor der Synagoge am 12. Mai stattgefunden hat, aber wir alle haben die Videos gesehen und konnten alles genau erkennen. Es steht mir nicht zu, den nun erfolgten Richterspruch zu kommentieren«, sagte die Gemeindevorsitzende Judith Neuwald-Tasbach der Jüdischen Allgemeinen.
Dennoch habe man gesehen, »dass die junge Frau sich auf den Protestmarsch vorbereitet hat, indem sie sich die Palästinenser-Flagge auf die Wange gemalt hat«. »Sie ist mitgelaufen, sie hat mitgebrüllt, das ist das, was man sehen kann, und es ist schwer, sich vorzustellen, dass das alles ohne eigenen Antrieb passiert ist«, betont Neuwald-Tasbach.
RESPEKT Jeder Mensch habe eine zweite Chance verdient. »Aber hier hoffe ich, dass die junge Frau selbst darüber nachdenkt, ob sie geeignet ist, später einmal Kinder zu unterrichten, ihnen Respekt und Akzeptanz für alle Menschen beizubringen«, so Neuwald-Tasbach in Anspielung auf den Wunsch der 20-Jährigen, ein Lehramtsstudium für die Primarstufe aufzunehmen.
Bei der Hass-Demonstration waren am 12. Mai 2021 etwa 180 Menschen vor die Gelsenkirchener Synagoge gezogen. Anlass war der Konflikt zwischen Israel und Terrororganisationen in Gaza. Im Zuge der gerichtlichen Aufarbeitung der Demonstration wurden bereits mehrere Urteile gesprochen. ja