Der Berliner Senat muss der Jüdischen Gemeinde weiter staatliche Zuschüsse zahlen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss auf Antrag der Gemeinde. Der Gemeinde steht laut Staatsvertrag jährlich ein Zuschuss von etwa fünf Millionen Euro zu.
Wegen Unklarheiten beim aktuellen Wirtschaftsplan hatte der Senat die Zahlung eingestellt. Dem Gericht zufolge sind die Voraussetzungen für eine Auszahlung jedoch weiter gegeben. Der Staatsvertrag sehe eine institutionelle Förderung vor und knüpfe die Auszahlung nicht an weitere Bedingungen.
Voraussetzung Da die Förderhöhe von vorneherein feststehe, dürfe noch nicht einmal ein gültiger Wirtschaftsplan zur Voraussetzung der Auszahlung gemacht werden, so die Richter. Vielmehr stehe dem Land lediglich ein nachträgliches Prüfrecht zu. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Gemeinde für dieses Jahr erneut einen »Fehlbedarf« erwarte.
In einer ersten Reaktion des Senats hieß es »die Entscheidung in einem Eilverfahren ist kein Urteil im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren. Die Kulturverwaltung prüft, ob sie Beschwerde einlegen wird.« Dem Land gehe es dabei in erster Linie darum, dass die Gemeinde auf Dauer eine sichere wirtschaftliche Basis bekomme, die das Defizit dauerhaft beseitigen helfe und gleichzeitig die Rückforderungen bediene.
Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Gideon Joffe zeigte sich erfreut über die Entscheidung. »Dieser Beschluss ist jetzt für alle Beteiligten eine Hilfe, gemeinsam eine Lösung zu finden. Der Vorstand ist beruhigt, dass die Gehälter der Mitarbeiter nun pünktlich überwiesen werden können.«
Das Land muss der Gemeinde nun sofort einen Betrag von etwa 1,3 Millionen Euro auszahlen. Zudem stehen ihr monatlich bis zur Entscheidung im Hauptverfahren weitere 434.111 Euro zu. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. epd