Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hat im Streit mit dem Berliner Senat um die Zahlung von Staatsleistungen einen weiteren Etappensieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete das Land, der Jüdischen Gemeinde vorläufig weiterhin monatlich 434.111 Euro zu zahlen.
Die Entscheidung im vorliegenden Eilverfahren ergehe auf Grundlage einer reinen Interessenabwägung, hieß es zur Begründung. Diese gehe zugunsten der Jüdischen Gemeinde aus.
Denn es spreche viel für die Annahme, dass ein Ausbleiben der Zahlungen für die Jüdische Gemeinde existenzbedrohend sein könne. Die finanziellen Zuwendungen sind in einem 1993 geschlossenen Staatsvertrag geregelt.
Im April vergangenen Jahres stellte das Land die Zahlungen an die Gemeinde ein. Über eine daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhobene Klage ist noch nicht entschieden. Das Gericht verpflichtete jedoch den Senat im Juni 2013 dazu, vorläufig weiter monatlich 434.111 Euro zu zahlen.
Im November vergangenen Jahres beantragte das Land beim Verwaltungsgericht eine Änderung des Beschlusses. Zur Begründung verwies es unter anderem darauf, dass ein Zahlungsanspruch ab Januar 2014 nicht mehr bestehe. Zudem stehe dem Land eine Rückforderung gegen die Jüdische Gemeinde wegen Überzahlungen in den gemeindeeigenen Pensionsfonds in Millionenhöhe zu. Diese Forderung habe es gegen den Zahlungsanspruch der Gemeinde aufgerechnet.
Beschwerde Das Verwaltungsgericht entschied daraufhin, dass der Senat bis zu einer endgültigen Entscheidung beziehungsweise längstens bis Dezember 2014 jeweils 100.000 Euro weniger an Zuschüssen zahlen muss. Dagegen hatten erneut beide Parteien Beschwerde eingelegt, die nun zugunsten der Jüdischen Gemeinde ausging.
Der Streit zwischen Senat und Jüdischer Gemeinde schwelt schon länger. Der Vorstand unter dem umstrittenen Gemeindevorsitzenden Gideon Joffe beharrt darauf, dass das Land in den vergangenen Jahren zu wenig Zuschüsse an die Gemeinde gezahlt hat. Der Senat wiederum fordert öffentliche Gelder in Millionenhöhe zurück, die rechtswidrig in den Pensionsfonds für Gemeindemitarbeiter geflossen sein sollen. epd