Das Land Sachsen-Anhalt will jüdische Einrichtungen besser schützen. Es schloss mit der jüdischen Gemeinschaft einen Vertrag über die Finanzierung von baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen, von deren Wartung und von Wachpersonal, wie die Staatskanzlei am Donnerstag in Magdeburg mitteilte.
Vertragspartner sind der Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt, die Jüdischen Gemeinden zu Dessau, Halle und Magdeburg sowie die Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Unterzeichnet wurde der Vertrag heute von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sowie von Max Privorozki für den Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt, Alexander Wassermann (Jüdische Gemeinde zu Dessau), Vladislav Chifrine (Jüdische Gemeinde zu Halle), Larisa Korshevnyuk (Jüdische Gemeinde zu Magdeburg) und Wadim Laiter (Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg).
SICHERHEIT Nach Angaben der Staatskanzlei soll der Vertrag nach der Ratifizierung durch den Landtag zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Er hat eine Laufzeit von fünf Jahren und verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Der Vertrag soll der Jüdischen Gemeinschaft eine langfristige Sicherheit für die Finanzierung durch das Land geben.
Der Vertrag schließt an eine Vereinbarung für die Jahre 2020/21 an, die bereits Anfang Oktober geschlossen wurde und die Finanzierung im Rahmen des bereits beschlossenen Doppelhaushalts betrifft. Dieses Abkommen sieht für 2020 rund 890.000 Euro und für 2021 rund 1,5 Millionen Euro vor. kna/epd