Fünf Jahre lang haben die Ehrenamtlichen vom Bremer Verein »Rosenak-Haus« um ihr Projekt gekämpft. Zunächst verhinderten sie, dass das ehemalige jüdische Gemeindehaus und der benachbarte Keller der ansonsten zerstörten Synagoge abgerissen wurden. 2010 begannen sie, in den miteinander verbundenen Kellern eine Erinnerungsstätte einzurichten. Seit September 2011 ist ihre Dauerausstellung zur Geschichte der Bremer Juden endlich fertig.
Jetzt, wo das Wichtigste geschafft ist, geben sie jedoch auf: Der Verein mit zuletzt noch knapp 40 Mitgliedern hat die Auflösung beschlossen und die gemieteten Kellerräume an die beiden Hauseigentümer, Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen, zurückgegeben.
Ehrenamtlich »Der Verein hat alles gegeben«, sagt die Noch-Vorsitzende Ulla Feldkamp. »Aber jetzt können wir nicht mehr.« Die Historikerin und ihre Vorstandskollegin Bettina Thormann-Salamon nennen vor allem zwei Gründe: Ehrenamtlich sei das Projekt nicht mehr zu stemmen, und für Hauptamtliche fehle ebenso das Geld wie für die laufenden Kosten.
Für die Sanierung des Synagogenkellers und Umbauten im ehemaligen Gemeindehaus, benannt nach dem ersten Bremer Rabbiner Leopold Rosenak, flossen einst 150.000 Euro vom Bremer Senat, einer landesnahen Stiftung und der ARD-Fernsehlotterie. Aber die laufenden Kosten von 500 Euro pro Monat, davon 350 Euro Kellermiete, wollte niemand dauerhaft tragen.
Dabei hatte der Verein 2011 schon auf zunächst gemietete Nebenräume im Rosenak-Haus verzichtet. Gerne hätte er auch die Ausgaben für den feuchten Keller auf Null reduziert, aber auf ihre Miete wollten die Eigentümer nicht verzichten.
Die Jüdische Gemeinde Bremen stand dem überwiegend nichtjüdischen Verein stets skeptisch gegenüber. Sie fühlte sich nicht richtig eingebunden. Jetzt will sie gemeinsam mit den Hauseigentümern nach neuen Betreibern suchen. Gemeindevorsitzende Elvira Noa ist überzeugt: »Der Wille von allen Seiten ist vorhanden.« Auch Caritas-Direktor Martin Böckmann findet es »äußerst wichtig, dass die Räume weiter der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen«. Dazu sind die Eigentümer auch verpflichtet: Der Senat hatte das Geld für die Sanierung mit der Bedingung verknüpft, die Räume langfristig zugänglich zu halten.