Der jahrelange Streit zwischen der streng orthodoxen Gesetzestreuen Jüdischen Gemeinde Potsdam und dem Land Brandenburg geht in eine neue Runde. Wegen der Kürzung von Fördermitteln hat die Gemeinde beim Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag eine Klage gegen das Wissenschafts- und Kulturministerium eingereicht, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes bestätigte. Diese werde dem Ministerium nun zugestellt. Die Gemeinde habe jedoch noch keine ausführliche Begründung eingereicht.
Laut einer Mitteilung der Gemeinde klagt sie gegen die Kürzung von Fördermitteln des Landes um knapp 12.000 Euro. Demnach erhalten die Orthodoxen im laufenden Jahr 38.900 Euro. In den beiden Vorjahren habe der Betrag noch bei jeweils 50.600 Euro gelegen. Mit der Kürzung wolle das Land »den Wiederaufbau des vernichteten Orthodox-Jüdischen Lebens weiterhin verhindern«, schrieb die Gemeinde.
kürzung Das Ministerium bestätigte die Kürzung auf Anfrage. Die beschlossene Verteilung der Landesmittel zur Förderung des jüdischen Gemeindelebens halte man für angemessen. Eine stärkere Berücksichtigung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde würde laut Ministerium zulasten der wesentlich mitgliederstärkeren anderen Verbände gehen.
Laut Staatsvertrag richtet sich die Verteilung der Mittel nach der Größe der einzelnen Gemeinden. Nach Angaben des Ministeriums
erhalten die jüdischen Gemeinden im Land in diesem Jahr insgesamt 550.000 Euro. Rund vier Fünftel davon bekomme der im Zentralrat der Juden in Deutschland organisierte brandenburgische Landesverband der Jüdischen Gemeinden mit rund 13.000 Mitgliedern.
Zweifel Die gesetzestreue Gemeinde, die nicht dem Zentralrat der Juden angehört und nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, versucht seit Jahren, auf dem Klageweg eine höhere Förderung zu erreichen. Einer der Hauptstreitpunkte ist dabei ihre Mitgliederzahl, die nach Auffassung des Kulturministeriums nicht nachvollziehbar belegt wird. 2008 hatte die Gemeinde eigenen Angaben zufolge 265 Mitglieder, andere Stellen bezweifelten das.
Im April 2012 hatte das Brandenburger Verfassungsgericht eine Klage der Gemeinde auf Extraförderung durch das Land abgewiesen. Das Gericht bestätigte damit zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Zur Begründung hieß es, die gängige Förderpraxis habe nicht gegen die Landesverfassung verstoßen. Im Dezember 2014 reichte die Gemeinde eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Eine Entscheidung steht noch aus. epd