Medien

Propaganda am Kiosk

Albert Meyer Foto: picture-alliance/ dpa

Als Albert Meyer Ende 2017 einen Zeitungskiosk am Hohenzollerndamm betrat, stutzte er. Denn das Heft Nr. 30 der »DMZ-Zeitgeschichte« – ein Magazin, das sich selbst als »Fachzeitschrift über die Waffen-SS« beschreibt – lag offen aus. Vom Verkäufer erfuhr der Rechtsanwalt und frühere Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, dass zehn Exemplare bereits über den Ladentisch gegangen waren.

Meyer kaufte das letzte Heft. Er erstattete Strafanzeige und stellte einen Strafantrag wegen des »Verdachts des Verbreitens von Propagandamitteln und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Beleidigung und Jugendgefährdung«.

Antrag Ohne Scham und geschichtlich einseitig und damit manipulierend verherrliche die »DMZ Zeitgeschichte« die Waffen-SS, begründete Meyer seinen Antrag, der der Jüdischen Allgemeinen vorliegt. Die Zeitschrift weise darauf hin, sich besonders an Jugendliche wenden zu wollen.

Die Antwort des Kieler Staatsanwalts Birger Brandt – Sitz der DMZ-Redaktion ist in Schleswig-Holstein – macht Meyer noch immer fassungslos. »Zwar kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Zeitschrift sich an ›Fans‹ der Waffen-SS richtet«, heißt es darin. Dennoch werde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Denn bei der Zeitschrift handele es sich »nicht im Sinne der einschlägigen Strafvorschrift um ein Propagandamittel, das nach seinem Inhalt dazu bestimmt« sei, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen.

beschwerde »Informationen über derartige verbrecherische Organisationen zu verbreiten, kann dem genannten Tatbestand indes so lange nicht unterfallen, wenn entsprechende Schriften nicht eine aktiv kämpferische, aggressive Tendenz gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung erkennen lassen.« Daraufhin legte Meyer Beschwerde ein – die nun zurückgewiesen wurde.

Bereits 2008 hatte die Bundesregierung alle Bibliotheken und Fachinformationsstellen der Bundeswehr angewiesen, den Bezug der 1995 gegründeten Deutschen Militärzeitschrift einzustellen. Vier Jahre später gründete der Verlag einen Ableger: die »DMZ Zeitgeschichte«.

Es sei beleidigend, dass eine solche Zeitschrift überhaupt und insbesondere an Jugendliche frei verkauft werde, sagt Meyer. »Die Beleidigung trifft dabei nicht nur die Überlebenden des Holocaust und ihre Angehörigen, sondern alle demokratischen und historisch Gebildeten.«

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