Die religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sandra Bubendorfer-Licht, hat sich mit Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, zum Gedankenaustausch getroffen. »Politiker aller demokratischen Parteien müssen aufstehen, wenn Menschen wegen ihres Glaubens und ihrer religiösen Anschauungen beleidigt werden«, appellierte Knobloch.
Es liege ihr am Herzen, dass sich Politiker für Normalität im Zusammenleben der Glaubensgemeinschaften einsetzen. Nach den Entwicklungen der letzten Jahre glaube sie allerdings nicht mehr daran, dass sie persönlich eine Normalität für die jüdische Bevölkerung erleben werde.
Dialog Es sei erfreulich, so Charlotte Knobloch, dass die FDP wieder das Gespräch mit der jüdischen Gemeinde suche. Sie erinnere sich noch an die Zeiten mit FDP-Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher (1927–2016), der viel für die Verständigung zwischen Ost und West getan habe. Auf diesem Erbe könne und müsse aufgebaut werden.
Sandra Bubendorfer-Licht unterstützt den Wunsch, dass sich die breite demokratische Basis schon gegen den geringsten aufkeimenden Antisemitismus deutlich wehren müsse. Sie engagiere sich zudem etwa bei »Mühldorf ist bunt«, einem Netzwerk für Demokratie und Toleranz, und habe als Schirmherrin eine »Internationale Woche gegen Rassismus« unterstützt, sagte die 52-Jährige aus dem Wahlkreis Altötting-Mühldorf. Der liberale Verfassungsstaat funktioniert nach Ansicht der FDP-Bundestagsabgeordneten am besten in Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften.
Weltganzheit Die freiheitlich-demokratische Werteordnung des Grundgesetzes sei ein Identifikationsangebot für alle Bürger – ganz gleich, welcher religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung sie anhängen. »Religion und Weltanschauungen können helfen, eine für den Einzelnen stimmige und sinnvolle Einordnung ins Weltganze zu finden«, so Sandra Bubendorfer-Licht.
In ihrer ersten Rede vor dem Deutschen Bundestag im Januar 2021 hatte sich die FDP-Innenexpertin für die erweiterten rechtlichen Möglichkeiten zur Einbürgerung von Verfolgten des Nazi-Regimes und Kindern deutscher Mütter eingesetzt. Damit sei ein gesetzlicher Anspruch auf staatsangehörigkeitsrechtliches »Wiedergutmachen« erreicht worden. Innerhalb eines Jahres seien rund 1000 Menschen eingebürgert worden.
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