Strassburg

Niederlage im Steuerstreit

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am 6. Juli 2017 eine Klage des Ehepaares Bluma und Alain P. gegen Deutschland als vorzeitig und damit als unzulässig abgewiesen (Gesuch Nr. 32745/17). Die Ehegatten hatten ihre Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main aus dem Jahr 2002/2003 angefochten und eine Verletzung von Artikel 9 (Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend gemacht. Im November 2016 hatten sie zudem Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

Die Straßburger Richter befanden, dass vor einer inhaltlichen Prüfung des vorgetragenen Sachverhalts zunächst die juristischen Instanzen in Deutschland ausgeschöpft werden müssen. Ein Entscheidungstermin des Bundesverfassungsgerichts ist aber derzeit noch nicht absehbar.

austritt Das Ehepaar, verheiratet nach jüdischem Ritus, gab beim Umzug aus Frankreich nach Frankfurt Anfang November 2002 beim Einwohnermeldeamt als Religionszugehörigkeit »mosaisch« an, woraufhin die Jüdische Gemeinde sie schriftlich als Mitglieder willkommen hieß. Die Ehefrau hatte – wie ihre Eltern – früher der Jüdischen Gemeinde Frankfurt angehört und nie ihren Austritt erklärt.

Die Ehegatten wandten ein, dass sie noch Gemeindemitglieder in Frankreich seien und sich als liberale Juden verstünden. Mit Wirkung zum 31. Oktober 2003 traten sie aus der Einheitsgemeinde aus. Diese erhob dennoch Steuern für ein Jahr, weil laut Satzung ein Widerspruch gegen die Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten schriftlich zu erklären war.

Das Ehepaar zog dagegen vor Gericht und verlor 2005 und 2009 in den ersten beiden Instanzen. Doch 2010 hatte es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zunächst Erfolg. Dieses entschied am 23. September 2010, dass die Religionszugehörigkeit ohne ausdrückliche Willensbekundung keine Folgen haben dürfe.

verfassungsgericht Die Jüdische Gemeinde brachte den Fall daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht, das am 17. Dezember 2014 einstimmig die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 aufhob (2 BvR 278/11). Zum einen »vereinige« die Einheitsgemeinde Frankfurt nach der Satzung »Personen jüdischen Glaubens«, zum anderen sei »mosaisch« nicht ausschließlich als Zugehörigkeit zum liberalen Judentum zu interpretieren gewesen, entschieden die Karlsruher Richter. Der Wille, einer Religionsgemeinschaft anzugehören, könne in vielfältiger Weise zum Ausdruck gebracht werden. Angaben gegenüber Meldebehörden seien als Bekenntnisangabe und damit als voluntative Grundlage einer Mitgliedschaft geeignet.

Im September 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2014, wies aber auf Zweifel an der Vereinbarkeit des Urteils der Karlsruher Richter mit Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention hin. Laut diesem Urteil der Leipziger Richter müsste das Paar mehr als 114.000 Euro Gemeindesteuer nachzahlen (BVerwG 6 C 2.15).

Gegenstand des Rechtsstreits ist einerseits das Steuererhebungsrecht der Religionsgemeinschaften, andererseits die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit, die auch das Recht umfasst, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören. Ob nach der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erneut Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht wird, bleibt abzuwarten.

Interview

»Wir reden mehr als früher«

Rabbiner Yechiel Brukner lebt in Köln, seine Frau Sarah ist im Herbst nach Israel gezogen. Ein Gespräch über ihre Fernbeziehung

von Christine Schmitt  13.03.2025

Bundeswehr

»Jede Soldatin oder jeder Soldat kann zu mir kommen«

Nils Ederberg wurde als Militärrabbiner für Norddeutschland in sein Amt eingeführt

von Heike Linde-Lembke  13.03.2025

Hamburg

Hauptsache kontrovers?

Mit der Verleihung der Buber-Rosenzweig-Medaille wurde die »Christlich-Jüdische Zusammenarbeit 2025 – 5785/5786« eröffnet. Die Preisträger sind in der jüdischen Gemeinschaft umstritten

von Heike Linde-Lembke  13.03.2025

Purim

Schrank auf, Kostüm an

Und was tragen Sie zum fröhlichsten Fest im jüdischen Kalender? Wir haben uns in der Community umgehört, was in diesem Jahr im Trend liegt: gekauft, selbst gemacht oder beides?

von Katrin Richter  13.03.2025

Feiertag

»Das Festessen hilft gegen den Kater«

Eine jüdische Ärztin über Alkoholkonsum an Purim und die Frage, wann zu viel wirklich zu viel ist

von Mascha Malburg  13.03.2025

Berlin

Persien als Projekt

Eigens zu Purim hat das Kunstatelier Omanut ein Wandbild für die Synagoge Pestalozzistraße angefertigt

von Christine Schmitt  13.03.2025

Wilmersdorf

Chabad Berlin lädt zu Purim-Feier ein

Freude sei die beste Antwort auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, sagt Rabbiner Yehuda Teichtal

 12.03.2025

Purim

An Purim wird »We will dance again« wahr

Das Fest zeigt, dass der jüdische Lebenswille ungebrochen ist – trotz der Massaker vom 7. Oktober

von Ruben Gerczikow  12.03.2025

In eigener Sache

Zachor!

Warum es uns besonders wichtig ist, mit einer Sonderausgabe an Kfir, Ariel und Shiri Bibas zu erinnern

von Philipp Peyman Engel  11.03.2025 Aktualisiert