Ob eine Gemeinde 268 oder 189 Mitglieder hat, ist auf den ersten Blick ein großer Unterschied. Im Fall der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde in Potsdam stimmen angeblich beide Zahlen. Einmal sind die Kinder mitgezählt, einmal nicht. Dass das zuständige Landesministerium keine der beiden Angaben anerkennt, liegt daran, dass die Gemeinde bislang keine offizielle Mitgliederliste vorgelegt hat.
Die Frage, ob Kinder für die Statistik mitgezählt werden oder nicht, hat jetzt zu einem Streit geführt. Ausgelöst hat sie die Synagogengemeinde Potsdam und man vermutet, sie wolle auf diese Weise ihre Mitgliederzahl erhöhen, um mehr Geld aus dem Finanztopf zu erhalten.
Bestätigung Entgegen der bisher geübten Praxis des Kulturministeriums, nur volljährige Mitglieder der Gemeinden im Hinblick auf die Berechnung der Fördermittel anzugeben, hatte die Synagogengemeinde auch ihre Kinder und Jugendlichen gemeldet. Ministeriumssprecher Hans-Georg Moek bestätigt der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ), »dass das Ministerium im Herbst die jüdischen Gemeinden gebeten hat, bei der Angabe ihrer Mitglieder ausschließlich die Volljährigen zu benennen«.
Anders als etwa die Jüdische Gemeinde Potsdam hielt sich die Synagogengemeinde nicht an die Absprache und schuf mit Kindern und Jugendlichen auf ihrer Mitgliederliste eine verzerrte Datenbasis. »Gerade Kinder sind in den Jüdischen Gemeinden sehr erwünscht«, erklärt der Vorsitzende der Synagogengemeinde, Ud Joffe, der MAZ.
Änderung Nach einem Schreiben Joffes am 12. Dezember erklärte sich das Kulturministerium bereit, künftig die Kinder und Jugendlichen aller Gemeinden zu berücksichtigen, recherchierte die MAZ weiter. In einem Schreiben vom 22. Dezember habe das Ministerium dem Landesverband und allen anderen Gemeinden die Möglichkeit gegeben, ihre im Ministerium abgegebenen Listen noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls Kinder bis zum 13. Januar nachzumelden, so Moek. Allerdings verweigerte der Landesverband die notwendige Zustimmung, das Verteilverfahren rückwirkend noch einmal zu öffnen.
»Der Landesverband hat dem Kulturministerium mitgeteilt, dass er am Stichtag 1. Dezember 2012 für den Abschluss der Verteilentscheidung 2012 festhalten will«, so Moek. Hätte das Ministerium alle Gemeinden gebeten, ihre Kinder anzumelden, »hätte dieser Vorgang einen gewissen Verzug im Bewilligungsprozedere bedeutet und einen großen kurzfristigen Aufwand. Darum haben der Landesverband und die Synagogengemeinde entschieden, den schmerzhaften Verzicht auf Berücksichtigung der Kinder zu ertragen«, entgegnet Ud Joffe. Nun können die Kinder aller jüdischen Gemeinden erst ab 2013 berücksichtigt werden. ja