Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme soll ab 2020 eine Stiftung öffentlichen Rechts werden. Das hat der Hamburger Senat beschlossen. Bisher war die Gedenkstätte der Kulturbehörde unterstellt, die die städtische Erinnerungskultur, darunter auch das Dokumentationszentrum »denk.mal Hannoverscher Bahnhof« und weitere Gedenkstätten, kontinuierlich ausbaute.
Ziel ist es, nicht nur die Erinnerung an die Gräueltaten des NS-Regimes wachzuhalten, sondern Deutschlands dunkelste Zeit weiter zu erforschen. Die Bedeutung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme ist stetig gewachsen. Der Status als Stiftung würde ihr eine größere Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit geben, so der Senat.
»Mehr als 70 Jahre nach Ende der NS-Gewaltherrschaft und in einer Zeit von zunehmendem Populismus brauchen wir eine starke Erinnerungskultur und Gedenkstättenarbeit, die auch Stellung zu den NS-Verbrechen bezieht. Mit der Gründung der Hamburger Stiftung ›Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen‹ wollen wir die politische Unabhängigkeit der demokratischen Erinnerungskultur und ihrer Gedenkstätten dauerhaft sicherstellen«, sagt Kultursenator Carsten Brosda (SPD).
Reflexion Außerdem solle die Stiftung über die Folgen der NS-Verbrechen informieren und den Umgang mit dem historischen Geschehen bis in die Gegenwart kritisch reflektieren. Der Senat werde alles dafür tun, die neue Stiftung zu stärken und intensiver mit Bürgerinitiativen für die Hamburger Erinnerungsorte vernetzen.
»Die Hamburger Gedenkstätten sind in den letzten Jahren immer bedeutungsvoller geworden«, sagt Detlef Garbe, Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, der die neue Struktur mit seinem Team erarbeitet hat. Die Besucherzahl des Areals weit draußen vor der Stadt verdoppelte sich in den vergangenen zehn Jahren auf 130.000 Gäste.
Pro Jahr werden 300 Seminare angeboten und 2000 Schulklassen über das Gelände geführt.
Jährlich werden mehr als 300 Seminare und Veranstaltungen durchgeführt und mehr als 2000 Schulklassen und andere Gruppen durch die Stätte begleitet. Garbe erwartet von dem Stiftungskonzept, dass dieser Erfolg sich fortsetzt.
Bewahrung »Gedenkstätten und Lernorte haben die Aufgabe, durch die Bewahrung von Berichten, Dokumenten und baulichen Relikten die Erinnerung an die NS-Verbrechen wachzuhalten und über die historischen Geschehnisse zu informieren«, sagt Garbe.
Auch sei es wichtig, Bezüge zu den Erfahrungen heutiger Generationen herzustellen und die Bedeutung der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus aufzuzeigen. Als Einrichtungen mit den vielfältigen Aufgaben einer außerschulischen Bildungsstätte brauchten Gedenkstätten und Lernorte einen hohen Grad an Selbstständigkeit.
Zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme gehören auch die drei Außenstellen Bullenhuser Damm, Plattenhaus Poppenbüttel und die Gedenkstätte Konzentrationslager und Strafanstalten Fuhlsbüttel, das während des NS-Regimes gefürchtete »Kola-Fu«. Auch »denk.mal Hannoverscher Bahnhof« soll Neuengamme übernehmen.
Vom Hannoverschen Bahnhof wurden zwischen 1940 und 1945 mehr als 8000 Juden, Roma und Sinti in Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert.
Leitung »Wir werden eine moderne Leitungsstruktur und eine Dachorganisation schaffen, die das eigenverantwortliche Handeln der Stiftung fördert und stärker in den öffentlichen Fokus bringt«, sagt Garbe. Das Stiftungsgesetz regelt alle Fragen zu Stiftungszweck, Nutzungsrecht, Stiftungsvermögen sowie den Organen wie Stiftungsrat, Fachkommission, Beirat und Vorstand, das Rechnungswesen und die Finanzkontrolle, Personalvertretung und Personalüberleitung.
Der Hamburger Senat gibt der KZ-Gedenkstätte damit eine Struktur, wie sie auch die anderen sieben großen KZ-Gedenkstätten in Deutschland aufweisen, die ebenfalls vom Bund mitfinanziert werden.