Gemeindezugehörigkeit

Nach Aktenlage

Unterschiedliche Steuergesetze und Gemeindesatzungen führen mancherorts zu Irritationen über die Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde. Foto: Thinkstock

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war eindeutig: Ein jüdisches Ehepaar, das von Frankreich nach Frankfurt am Main umgezogen war, ist durch die Angabe der Religionszugehörigkeit beim Einwohnermeldeamt automatisch Mitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt geworden – und muss entsprechend die bis zu seinem Austritt aufgelaufene Kultussteuer nachzahlen.

Das Urteil resultiert aus einer deutschen Besonderheit. Das Grundgesetz hat die Regelung der 1919 in der Weimarer Verfassung festgeschriebenen Kirchensteuer übernommen, wonach die Kirchen- und Kultussteuer vom Staat eingezogen wird. Die einzelnen Bundesländer haben dazu Staatsverträge mit den anerkannten Religionsgemeinschaften geschlossen.

Daniel Neumann, Jurist und Direktor des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen, nennt das Urteil denn auch »bizarr«. Es widerspreche zum einen der negativen Religionsfreiheit, »denn zu den Freiheitsrechten gehört auch, dass niemand mich zwingen kann, Mitglied einer Religionsgemeinschaft oder einer Partei zu werden«. Zum anderen sei es »grotesk, dass ein deutsches Gericht entscheidet, wer Jude ist – maßgeblich ist nur die Halacha«.

Körperschaftsrechte Allerdings handele es sich um einen Einzelfall, fährt Neumann fort. Dass das Paar automatisch Mitglied der Frankfurter Gemeinde geworden ist, liegt an einer weiteren Besonderheit: Die meisten jüdischen Gemeinden in Deutschland sind autonome Körperschaften, die jeweils eigene Satzungen haben.

Im Gegensatz zu den christlichen Kirchen, in denen Katholiken und Protestanten durch die Taufe automatisch Mitglied werden und bei einem Umzug natürlich auch bleiben, ist die Sache für Juden etwas komplizierter. Denn es kommt auf die Satzung der jeweiligen Gemeinde an, ob ein jüdischer Neubürger erst einen Mitgliedsantrag stellen muss oder, wie in Frankfurt, sofort Mitglied durch Zuzug wird. So sieht es beispielsweise auch die Satzung der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und einige wenige andere Gemeinden ebenfalls. Wobei dieser Einzugsbereich nicht nur von der geografischen Lage, sondern sogar vom Kürzel auf der Lohnsteuerkarte abhängen kann.

Das hat wiederum folgenden Grund: In Deutschland nutzen nur sechs Religionsgemeinschaften die Möglichkeit, die ihnen zustehende Steuer durch staatliche Organe einziehen zu lassen. Neben den jüdischen Gemeinden sind das die evangelischen Kirchen, die römisch-katholische Kirche, die Alt-Katholische Kirche, die Unitarier und die Freireligiösen Gemeinden. Ein einheitliches Kürzel für die Zugehörigkeit zum Judentum gibt es jedoch auf den Lohnsteuerkarten nicht.

Das liege daran, dass die jüdischen Gemeinden eben anders strukturiert sind als beispielsweise die christlichen Kirchen, erklärt Neumann. Wer umziehe und sich nicht erst bei seiner neuen Gemeinde erkundige, welche der verschiedenen Buchstabenkombinationen (zum Beispiel »is«, »il«, »ms«, »jd«) dort benutzt wird, werde unter Umständen ganz woanders als Mitglied geführt.

Die Frankfurter Gemeinde benutze beispielsweise das Kürzel »is«. Wer dies bei seinem hessischen Finanzamt angebe, werde automatisch als Mitglied einsortiert. Und wer darauf beharre, dass seine Religionszugehörigkeit jüdisch und nicht etwa mosaisch oder israelitisch ist, könne vor allem in kleineren Städten für Verwirrung sorgen, wie Neumann erzählt. »Wir haben es schon erlebt, dass Gemeindemitgliedern gesagt wurde: »Jüdisch? Das haben wir nicht.«

Halacha Gleichzeitig prüfen die Gemeinden aber natürlich auch, ob ein beim Einwohnermeldeamt oder Finanzamt als jüdisch registrierter Mensch auch tatsächlich nach der Halacha Jude ist. »Nur weil jemand sagt, dass er oder sie jüdisch ist, ist das nicht auch wirklich automatisch der Fall«, sagt Neumann. Die von den Finanzämtern eingezogenen Kultussteuern werden von den Oberfinanzdirektionen an die Landesverbände überwiesen, die sie an die Gemeinden weiterverteilen. Doch das sei ein großer bürokratischer Aufwand, sagt Neumann, und lacht: »Bei uns ist eben alles etwas komplizierter.«

Auch für die Gemeinden: »Es bestehen gewisse Schwierigkeiten«, sagt Michael Rubinstein vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden Nordrhein. »Eigentlich müssten wir eher mehr jüdische Menschen in den Gemeinden haben, aber es melden sich ja nicht alle an, wenn sie in eine andere Stadt umziehen. Was wir machen können, ist, bei der Oberfinanzdirektion geregelt abfragen, wer auf seiner Lohnsteuerkarte einen entsprechenden Vermerk hat.«

Allerdings sei das nicht automatisch gleichzusetzen mit der Anzahl der Juden in einer Stadt. »Es fallen dabei ja alle heraus, die keine Steuern zahlen, also beispielsweise Rentner oder Hartz-IV-Empfänger.« Mehr Aufschluss könnten da die Daten der Meldebehörden geben, allerdings sei nicht einheitlich geregelt, dass die dort gemachten Angaben zur Religionszugehörigkeit auch an den Landesverband oder die Gemeinden weitergegeben werden. »Manche Einwohnermeldeämter stellen die Informationen nur auf Anforderung oder gar nicht zur Verfügung«, weiß Michael Rubinstein.

Einzugsgebiet Und so seufzt auch Dimitrij Yehudin, Vorstandsvorsitzender der Gemeinde Duisburg-Mülheim/ Ruhr-Oberhausen, ein bisschen, als er nach der Religionssteuer und den Mitgliedszahlen gefragt wird. »Es ist ein wenig kompliziert, weil unsere Gemeinde ja drei Städte umfasst«, sagt er. »Wir würden natürlich gern die Daten direkt von den Ämtern abfragen, aber das ist aufgrund der Datenschutz-Regelungen gar nicht so einfach. Dazu kommt noch, dass allein die Stadt Duisburg drei Finanzämter hat.« Die Aufnahme neuer Mitglieder sei dagegen nicht weiter schwierig, vor allem, wenn sie innerhalb Deutschlands umgezogen seien und eine andere Gemeinde als Referenz angeben könnten.

Das bestätigt auch Leonid Goldberg von der Jüdischen Gemeinde Wuppertal. »Gemäß unserer Satzung ist jeder hier lebende Jude, der einen Antrag auf Aufnahme in die Gemeinde gestellt hat, Mitglied. Und das natürlich unabhängig von der Staatsangehörigkeit.« Wenn sich jemand neu anmeldet, der aus einer anderen deutschen Stadt zugezogen ist, wird eine Bitte an die Herkunftsgemeinde geschickt, die entsprechenden Unterlagen zu schicken, schildert Goldberg den Ablauf. Bei Ausländern müssen die entsprechenden Dokumente aus dem Heimatland vorgelegt werden. Nach Prüfung durch den Rabbiner steht dann der Mitgliedschaft in aller Regel nichts mehr im Wege.

Meldedaten »Die Daten, die wir vom Landesverband bekommen, können nur ein grober Anhaltspunkt sein. Wenn sich neu Zugezogene nicht melden, dann wissen wir natürlich auch nicht, dass sie nun da sind.« Die Erfahrung zeige aber: »Die überwiegende Mehrheit meldet sich an, wenn die Leute jüdisch sind, dann wollen sie auch jüdisch bleiben.« Ähnlich wie in Duisburg auch umfasst die Gemeinde, der Goldberg vorsteht, mehrere Städte, neben Wuppertal sind das noch Solingen und Remscheid.

Zu Zeiten der Zuwanderungswelle aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion sei alles noch schwieriger gewesen, erinnert sich Goldberg. »Damals stellten wir plötzlich fest, dass viele der jüdischen Zuwanderer, die aus dem Übergangslager Unna-Massen auf Nordrhein-Westfalen verteilt worden waren, laut ihren dort erstellten Lohnsteuerkarten evangelisch waren.« Des Rätsels Lösung sei dann jedoch ziemlich einfach gewesen: »Die Mitarbeiter vor Ort waren völlig überlastet und hatten Musterformulare ausgehängt, um den Neuankömmlingen das Ausfüllen zu erleichtern.« Und dort stand in der Rubrik Religionszugehörigkeit »evangelisch«. »Und unsere Leute haben das dann brav abgeschrieben. Der Landesverband musste einiges unternehmen, um diesen Fehler zu korrigieren. »Danach waren dann alle wieder Juden.«

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