Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hat sich im jahrelangen Streit um Zuschüsse des Landes erneut durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verpflichtete den Berliner Senat in zwei Berufungsverfahren zur Zahlung von Zuschüssen in Millionenhöhe. Damit bestätigte das OVG im Wesentlichen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Herbst 2014. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Das Land ist demnach verpflichtet, der Jüdischen Gemeinde für das Jahr 2013 eine Grundfinanzierung von knapp 6,5 Millionen Euro und für 2014 von rund 6,7 Millionen Euro zu zahlen. Die Ansprüche würden sich aus den Bestimmungen des Staatsvertrages von 1993 ergeben, hieß es zur Begründung.
planungssicherheit Darüber hinaus erhalte die Gemeinde Zuschüsse zum Pensionsfonds sowie für kulturelle Betreuung für bestimmte Zeiträume 2013 und 2014. »Wir sind sehr froh, wieder finanzielle Planungssicherheit zu haben«, sagte der Gemeindevorsitzende Gideon Joffe der Jüdischen Allgemeinen.
Das Urteil des OVG bestätige »im Wesentlichen die Entscheidungen der Vorinstanz und damit die Rechtsauffassung der Jüdischen Gemeinde: Stärkung der Selbstbestimmung der Gemeinde, automatische Anpassung der jährlichen Grundfinanzierung und Wegfall der unberechtigten Zinsforderungen.« Der »Grundstein für das notwendige Wachstum der Gemeinde« sei »mit diesem Urteil gelegt«.
Der Auffassung des Berliner Senats, wonach die Leistungen unter dem Vorbehalt allgemeiner haushaltsrechtlicher Bestimmungen wie der Vorlage eines Wirtschaftsplans stünden, folgte das Gericht nicht. epd/ja