Die ordentliche Kündigung von Rabbinerin Antje Yael Deusel, die zum 31. März 2015 wirksam werden sollte, ist knapp gefasst: »Das Vertrauen in eine gedeihliche Zusammenarbeit mit Ihnen ist unheilbar erschüttert. (…) Es zeigt sich, dass Sie in Ihrer Arbeit die Bedürfnisse zahlreicher Gemeindemitglieder nicht erfüllen können.« Unterschrieben ist sie von Martin Arieh Rudolph, Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Bamberg, und den vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Gegen die Kündigung hatte die Rabbinerin eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Bei dem Gütetermin am Bamberger Arbeitsgericht einigten sich die Parteien am 24. März auf ein Mediationsverfahren, »um die Einheit der jüdischen Gemeinde nicht zu gefährden, die jetzt vor der Spaltung steht«, sagte Deusels Rechtsanwalt Matthias Trütschel.
Irritationen Matthias Kaller, Rechtsanwalt des IKG-Vorstandes, begründete die Kündigung damit, dass es »in der Gemeinde Irritationen darüber gibt, wie die Rabbinerin ihr Amt ausführt«. Die Kündigung werde »auf keinen Fall heute zurückgenommen«, betonte Kaller beim Gütetermin. Allerdings stimme man einem Mediationsverfahren zu. »Dem verschließen wir uns nicht, weil es konstruktiv wäre.«
»Ich bin in jedem Fall gesprächsbereit und offen für die anstehende Mediation«, signalisierte auch Rabbinerin Deusel. Natürlich hoffe sie, »dass uns die Mediation weiterbringt«, sagte sie.
Für die Rabbinerin, die vom früheren und 2012 verstorbenen Vorsitzenden der IKG, Heinrich Olmer, wohlwollend gefördert worden war, steht fest, dass ihre Kündigung nur der vorläufige Schlusspunkt unter einer Reihe von Attacken ist, die sie durch Rudolph habe erdulden müssen, und nennt den Vorgang »eine reine Machtsache«.
Mehrheit Gemeindevorsitzender Rudolph sieht die Kündigung der Rabbinerin mit einer breiten Zustimmung durch die Mehrheit der Gemeindemitglieder begründet. Rudolph betonte, nicht er als erster Vorsitzender habe Deusel gekündigt, sondern »der von unserer Gemeindeversammlung mit sehr großer Mehrheit gewählte Vorstand«, der gerade in diesen Tagen Unterstützung finde. Auch Deusel beruft sich auf eine große Unterstützung durch viele Beter.
Unter das Kündigungsschutzgesetz fällt die Rabbinerin wegen der geringen Mitarbeiterzahl allerdings nicht, wie ihr zweiter Rechtsanwalt, Martin Reymann-Brauer, erläutert. Aber im Kern sei das Verfahren auch kein arbeitsrechtliches Problem, sondern eine Frage des Umgangs des Vorsitzenden mit der Rabbinerin der Gemeinde, fügt er hinzu.
Einheit »Die Einheit unserer Gemeinde ist unverhandelbar«, erklärt Gemeindevorsitzender Rudolph. Es sei die Pflicht des Vorstands, diese Einheit nach außen wie nach innen zu schützen. Auch er betont, diese Einheit sei »kein Gegenstand eines arbeitsrechtlichen Verfahrens«.
»Es wäre wünschenswert, wenn Sie in der Gemeinde aufeinander zugehen würden«, sagte Richter Christoph Glaser beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bamberg. Es sei immer besser, »miteinander zu reden und auch mal Dampf abzulassen«. ja