Seit dem Sommer ist die Debatte um das umstrittene Kölner Urteil zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen nicht zur Ruhe gekommen. Selbst der seit Mittwoch vorliegende Kabinettsbeschluss wird nicht von allen Seiten gutgeheißen. Vor allem die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin warnt, dass ohne eine wirksame Betäubung die Beschneidung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar sei und wird voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht anrufen. Juden und Muslime hingegen begrüßen das Papier.
Ist die Beschneidung eine Körperverletzung, die dem Wohl des Kindes schadet? Das Kölner Landgerichtsurteil, das aufgrund von Komplikationen nach der Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen ergangen ist, sieht es so. Die aktuelle Entwicklung rief nun auch jüdische Ärzte auf den Plan. Im Rahmen seines dritten Internationalen Kongresses (Thema: »Lifestyle und Judentum«) lud der Bundesverband Jüdischer Mediziner Ende September in die Räume der Ärztekammer Nordrhein nach Düsseldorf ein. In einer fast zweieinhalbstündigen Diskussion arbeiteten die Teilnehmer das Thema unter Moderation der Journalistin Natascha Plankermann systematisch auf.
Analyse Das Podium war sich in seiner Forderung nach einer differenzierten Analyse und in der Ablehnung des Urteils einig. »Das Urteil setzt sich mit Nonchalance über 4.000 Jahre Religionsgeschichte hinweg und löst beängstigende Emotionen aus«, so Cora Rimoczi, Vorsitzende des Bundesverbands Jüdischer Mediziner.
Der Diplompsychologe und Stress-Experte Louis Lewitan aus München kritisierte, dass das Gericht die emotionale und kulturelle Dimension nicht berücksichtigt habe: »Religion ist identitätsstiftend. Was für psychologische Folgen hätte es wohl, wenn jüdische Kinder davon abgehalten werden, beschnitten zu werden?« – »Die Aufnahme in die Jüdische Religionsgemeinschaft dient auch dem Kindeswohl«, ergänzt der Professor für Kinderheilkunde an der Kölner Universitätsklinik, Bernhardt Roth.
Zeitfaktor Er gibt zu bedenken, dass die »Schmerzsituation« für den Säugling bei der Beschneidung durch den Mohel nur sehr kurz sei. »Der Vorgang dauert zehn bis 20 Sekunden, danach ist das Kind in der Regel ruhig.« Eine Beschneidung durch einen Urologen dauere hingegen 20 bis 30 Minuten und sei nach seiner Erfahrung für die Kinder mit deutlich mehr Schmerzen und Stress verbunden.
Hinzu komme die komplizierte Narkose. Aus dem Publikum erntete er Zustimmung von Müttern, die sich darüber empörten, dass inzwischen »Horrorgeschichten« über schmerzhafte Beschneidungen und deren angeblich traumatisierende Folgen kursierten.
Ulrich Langenberg, stellvertretender Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein, riet dazu, über die Rahmenbedingungen der Beschneidung zu reden: »Also, wie kann man den Eingriff mit möglichst wenig Schmerzen durchführen?« Damit lenkte er die Debatte auf einen strittigen Punkt. Denn Israels Oberrabbiner Yona Metzger besteht darauf, dass die Beschneidung nach jüdischem Recht ohne Betäubung stattzufinden habe. Nur ein »Tropfen süßer Wein« sei erlaubt.
Die Mediziner im Podium rieten zu einer pragmatischen Lösung. Roth empfiehlt den Einsatz einer lokal betäubenden Creme und eines Saugers mit Glukoselösung. Leo Latasch vom Frankfurter Rettungsdienst riet, die betäubende Creme am besten 30 bis 40 Minuten vor der Zeremonie aufzubringen. Dann habe sie auch Zeit, zu wirken.
Methoden Äußerst kritisch äußerten sich die Mediziner zur Praxis einiger Beschneider, die das Blut mit dem Mund absaugen. Die Infektionsgefahr sei viel zu hoch. Latasch forderte: »Es müssen die Hygienestandards von 2012 gelten.« Verbandsvorsitzende Cora Rimoczi beruhigte: »Das Ansaugen ist ein absoluter Einzelfall. Das hat nichts mit Brit Mila zu tun.«
Nach dem Gesetzentwurf soll im Sorgerecht ein Paragraf eingefügt werden, wonach Eltern in den Eingriff einwilligen können, auch wenn er nicht medizinisch notwendig ist. Bedingung ist die fachgerechte Anwendung, eine umfassende Aufklärung, eine effektive Schmerzbehandlung sowie die Berücksichtigung des Kindeswohls. Die religiöse Motivation wirdnicht zur Bedingung gemacht, was der Kölner Kirchenrechtler Stefan Muckel schon vor dem Kabinettsbeschluss kritisierte: »Der Gesetzgeber entledigt sich hier auf unelegante Weise seiner Hausaufgaben.«
Frist Darüber hinaus kann nach dem Gesetzentwurf in den ersten sechs Monaten nach der Geburt auch weiterhin eine Person, die nicht Arzt ist, beschneiden, solange dies fachgerecht geschieht. Entsprechend erklärte es aus Leo Latasch, der einzige jüdische Vertreter im Ethikrat. Auch die bei Muslimen übliche Beschneidung im Alter von etwa fünf Jahren wird nicht erwähnt.
»Bei dieser Regelung habe ich Bauchschmerzen«, sagt Latasch. Er fürchtet, dass gegen die Sechs-Monats-Regelung geklagt werden könnte – und dass sich bald auch andere religiöse Vorschriften wie das Schächten vor Gericht wiederfinden könnten. Seiner Ansicht nach »schleicht sich die Regierung hier aus ihrer Verantwortung«.
Einig sind die Mediziner in ihrer Wertschätzung der Arbeit der Mohalim. »Unter ihnen ist keiner, der nicht mindestens 2000 bis 3000 Beschneidungen ausgeführt hat«, sagt Leo Latasch. Er unterstreicht, dass sich die Beschneider vorher die Blutwerte der Kinder ansehen und erst dann den Schnitt vornehmen. Cora Rimoczi pflichtet ihm bei: »Bei der Erfahrung der Mohalim können wir Ärzte nicht mithalten.« Wenn er die Wahl hätte, die Beschneidung durch den Arzt oder den Mohel durchführen zu lassen, würde sie Letzteren empfehlen.