Während der Betrugsprozess gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer des Lebensmittelhandels Aviv vor dem Landgericht Frankfurt mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt wird, haben sich mehrere Rabbinergremien mit den Folgen dieses Falles beschäftigt. Ende Oktober hatte Frankfurts Rabbiner Menachem Halevi Klein schriftlich mitgeteilt, dass dank der alljährlichen Reinigung zu Pessach ein erneutes Kaschern der Küchen nicht notwendig sei (vgl. Jüdische Allgemeine vom 20. November).
Kaschern Am 25. November folgte dann eine Stellungnahme der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD). Darin hieß es, dass »die mit dem von Aviv vertriebenen Fleisch in Berührung gekommenen Geräte gekaschert werden müssen, sofern nicht schon geschehen«. Außerdem könne »gemäß des vorliegenden Kenntnisstands eine Koscherzertifizierung Rabbiner Kleins« nicht empfohlen werden.
Zu einem gegensätzlichen Urteil kommt das »Rabbinatsgericht für Kaschrut-Angelegenheiten in der Stadt Frankfurt«. Es habe »alle Wirkenden in der Kaschrut-Aufsicht« sowie ehemalige Kunden des Geschäfts befragt und stellt nun fest: »Das Kaschrut-Arrangement ist seriös und äußerst glaubwürdig.«
Rabbinatsgericht Die »Familien und die koscheren Einrichtungen der Stadt« hätten kein unkoscheres Fleisch bekommen, dies sei vielmehr zu »Abnehmern, die unkoscheres Fleisch verzehren, geleitet worden«. Daher brauche kein ehemaliger Aviv-Kunde seine Küche zu kaschern. Der Beschluss der ORD, den »Oberrabbiner der Stadt Frankfurt inkompetent zu finden«, sei voreilig und »grundsätzlich falsch«. Besetzt war das Rabbinatsgericht mit den Jerusalemer Rabbinern Jehuda Rabinovitz und Meir Sirota sowie Rabbiner Jermiahu Kohen aus Paris und Rabbiner Mosche Nidam als Gesandtem des israelischen Oberrabbinats.
Kritik an der ORD kam zudem vom Präsidium der Jüdischen Gemeinde Bremen: Dieses bemängelte, dass die ORD »offensichtlich keine zweite Instanz hinzugezogen« habe, um ihre Entscheidung zu treffen. Nur dies wäre talmudisch fundiert und angesichts der Tragweite des Vorwurfs gegenüber Rabbiner Klein angemessen. »Es würde dem Amt der Rabbiner in Deutschland und Europa guttun«, so die an die ORD gerichtete Stellungnahme aus Bremen, »wenn Sie zu dem kollegialen Umgang und Respekt untereinander zurückfinden«.
ORD Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz bedauere die Stellungnahmen, hieß es auf Anfrage. Als einziges hier tätiges orthodoxes Rabbinatsgericht, das vom Oberrabbinat Israels und dem Zentralrat der Juden in Deutschland anerkannt sei, habe das Beit Din der ORD Rabbiner Klein die Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. Leider habe er diese nicht genutzt. Rivka Kibel/ja