Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat die jüdische Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland 30 Jahre nach ihrem Beginn als Erfolgsgeschichte bezeichnet. Zugleich sei es noch ein langer Weg, »bis die Existenz des Judentums in Deutschland nachhaltig und längerfristig gesichert ist«, sagte Klein.
Vor 30 Jahren, am 9. Januar 1991, hatten die Ministerpräsidenten eine Regelung zur Aufnahme von Juden aus der Ex-Sowjetunion beschlossen. Seitdem kamen rund 220.000 Juden nach Deutschland - in manchen Städten wurden dadurch erst Gemeinden gegründet. Laut Zentralrat der Juden gibt es heute rund 96.000 Mitglieder in den 105 Gemeinden, die zum Zentralrat gehören.
Ein Problem: Anders als Spätaussiedler können jüdische Zuwanderer ihre in den Herkunftsländern geleisteten Berufsjahre für die Rente nicht anrechnen lassen.
»Das jüdische Leben, wie es vor 1933 in Europa existierte, ist uns für immer verloren gegangen. Wir müssen aber alles in unserer Macht Stehende tun, damit auch in Zukunft jüdische Menschen Deutschland ihr Zuhause nennen können«, betonte Klein. Politik und Verwaltung stünden dafür in engem Kontakt mit den jüdischen Organisationen.
DEMOGRAFIE Klein verwies darauf, dass es Probleme mit sinkenden Mitgliederzahlen und der Demografie in den Gemeinden sowie finanzielle Schwierigkeiten gebe. Anders als Spätaussiedler können jüdische Zuwanderer ihre in den Herkunftsländern geleisteten Berufsjahre für die Rente nicht anrechnen lassen.
Derzeit arbeiten Klein zufolge Bund und Länder an einer gemeinsamen Errichtung eines Härtefallfonds für ostdeutsche Rentner, die sich durch die Rentenüberleitung benachteiligt sehen. Auf diesem Wege sollten finanzielle Härten abgemildert werden. Außerdem solle eine »finanzielle Anerkennung entstandener Enttäuschungen und individuell wahrgenommener Ungerechtigkeiten« bei Betroffenen erreicht werden.
Derzeit arbeiten Klein zufolge Bund und Länder an einer gemeinsamen Errichtung eines Härtefallfonds für ostdeutsche Rentner, die sich durch die Rentenüberleitung benachteiligt sehen.
»Die nach dem Koalitionsvertrag mögliche Übertragung der im Rentenüberleitungsprozess avisierten Lösung auf die Gruppen der jüdischen Zuwanderer und der Spätaussiedler befindet sich derzeit in Abstimmung«, sagte Klein. Hierbei müssten noch »wesentliche Fragen« insbesondere auch zur Finanzierung geklärt und eine Zustimmung der entsprechenden Entscheidungsträger herbeigeführt werden.
REGELN Klein erinnerte daran, dass der Zuzug von Juden dafür gesorgt habe, dass in Deutschland heute die drittgrößte jüdische Gemeinschaft in Europa existiere. Seit Mitte der 2000er-Jahre habe sich der Zuzug deutlich verringert. »Ein wichtiger Grund waren auch die strikteren Einreiseregelungen, die ab 2004 von der Innenministerkonferenz mit dem Ziel der besseren Integration der Neuankömmlinge angestoßen worden sind.«
Die Aufnahmeregelung für jüdische Kontingentflüchtlinge wurde 2005 vom neuen Zuwanderungsgesetz abgelöst. »Die Neuregelung sollte das Aufnahmeverfahren stärker auf die Integrationsbedürfnisse sowohl der jüdischen Gemeinden als auch der Kommunen ausrichten.« Daran hatte es auch Kritik gegeben.
Klein verwies darauf, dass 2020 Erleichterungen beschlossen worden seien, etwa für den Familiennachzug betagter jüdischer Eltern sowie jüdischer Ehepartner. Auch werde keine Integrationsprognose für behinderte Erwachsene im Familienverbund erstellt. kna