Der Bundesrat hat am Freitag der Reform des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Es sieht unter anderem 3G-Regeln am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr vor.
Pflegeheime Zugang zu Pflegeheimen, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollen Beschäftigte und Besucher nur mit einem tagesaktuellen negativen Test erhalten. Die Homeoffice-Pflicht soll weiter aktiviert werden.
Am Donnerstag hatte der Bundestag die Reform verabschiedet. Noch nicht vorgesehen ist eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Dies hatten die Bundesländer bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag gefordert. Auch mehrere Verbände plädieren für eine solche Pflicht.
Impfpflicht Der Caritasverband warb dafür, von der Impfpflicht nicht nur Pflegekräfte und das Krankenhauspersonal zu erfassen. Eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht müsse Beschäftigte aller Einrichtungen umfassen, die engen Kontakt zu verletzlichen Gruppen hätten. Die Impfung von Erzieherinnen und Erziehern sei besonders wichtig, da Kinder unter fünf Jahren in Kitas auch nach Zulassung eines Impfstoffs noch nicht geimpft werden könnten.
Hintergrund der von Bundesrat und Bundestag nun verabschiedeten Reform ist, dass die vom vergangenen Bundestag festgestellte epidemische Lage nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft. Die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes stellt eine Anschlussregelung dar.
Mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes sollen die Bundesländer auch künftig mit schärferen Maßnahmen in Eigenregie handeln können. Diese müssen dann aber von den jeweiligen Landesparlamenten beschlossen werden.
Gottesdienste Ausgangssperren oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen sowie flächendeckende Kita- und Schulschließungen sollen aber ausgeschlossen sein.
Das soll auch für Gottesdienste gelten. Dazu erklärte etwa der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner, er verstehe auch deshalb nicht, dass die Union als christliche Fraktion gegen die Reform sei, weil mit der Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auch ein Untersagen von Gottesdiensten in der Advents- und Weihnachtszeit möglich sei. »Das machen wir auf keinen Fall mit«, so Fechner. Große Teile der Union hatten für eine Verlängerung der epidemischen Notlage plädiert.
Mit Blick auf die Forderungen der Länder nach einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag, er sehe eine solche Impfpflicht skeptisch, werde sich aber Forderungen danach nicht verschließen. Auch Vertreter der möglichen Ampel-Fraktionen hatten sich dazu geäußert. Der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen erklärte, er gehe davon aus, dass es dazu in Kürze eine Einigung geben werde.
Hospitalisierungsrate Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands kritisierte, dass der beschlossene Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser, die Corona-Patientinnen und Patienten behandelten, zu kurz greife. Alle Kliniken müssten finanziell entlastet und abgesichert werden. Es sei zudem nicht sachgerecht, den aktuell beschlossenen Aufschlag an eine stationäre Versorgung von mehr als zwei Tagen zu knüpfen. Auch eine kurzzeitige Behandlung von Corona-Erkrankten sei mit einem hohen Aufwand verbunden.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelte, dass die von Bund und Ländern bestimmte Hospitalisierungsrate, ab der bestimmte Maßnahmen greifen sollen, keinen verlässlichen Maßstab darstelle. Sie forderte stattdessen einen Covid-19-Radar für Krankenhäuser. Dieser solle Corona-Infizierte, Covid-19-Erkrankte, an Corona-Verstorbene sowie die Auslastung der belegbaren Betten aller Stationen erfassen.