Mit einer Gedenkkundgebung erinnern die Jüdische Gemeinde Düsseldorf und das Bündnis »Düsseldorf stellt sich quer« am Freitag an die Opfer des Wehrhahn-Anschlags vor 18 Jahren. Am 27. Juli 2000 war eine mit TNT gefüllte Rohrbombe am S-Bahnhof Wehrhahn explodiert und hatte zehn Menschen zum Teil schwer verletzt.
Ein ungeborenes Baby wurde im Mutterleib getötet. Die Opfer waren überwiegend jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, die eine nahe gelegene Sprachschule besucht hatten.
verdächtiger Die Ermittlungen blieben lange ohne Ergebnis. Erst nach mehr als 16 Jahren wurde im Januar 2017 ein Tatverdächtiger mit rechtsextremistischem Hintergrund festgenommen. Im Januar dieses Jahres wurde er wegen versuchten Mordes in zwölf Fällen angeklagt.
Im Mai wurde der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen, da das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Die Angaben mehrerer Zeugen, denen der Angeklagte den Bombenanschlag angekündigt oder gestanden gaben soll, hätten sich als »nicht hinreichend belastbar« erwiesen, hieß es.
»Das Attentat und der Verlauf des Prozesses haben tiefe Spuren bei den Betroffenen hinterlassen«, erklärte Michael Friebe, Sprecher von »Düsseldorf stellt sich quer«. Es stehe zu befürchten, dass der Anschlag nicht mehr aufgeklärt werden kann.
Opfer Bei der Gedenkveranstaltung am damaligen Tatort sollen vor allem die Opfer im Vordergrund stehen. An dem Gedenken wollen sich den Angaben zufolge auch Vertreter der Nebenklage, der Opferberatung Rheinland und der Jüdischen Gemeinde beteiligen.
Am Donnerstag hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im Prozess zum Wehrhahn-Anschlag lebenslange Haft für den Angeklagten Ralf S. gefordert. Er soll aus Hass auf Fremde den Bombenanschlag in Düsseldorf-Wehrhahn verübt haben. Er sei zweifelsfrei der Täter, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück in seinem Plädoyer am Landgericht Düsseldorf.
Dem 52-Jährigen mit Kontakten zur rechten Szene wird zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen. Ralf S. selbst bestreitet die Tat. Sein Verteidiger fordert einen Freispruch. Das Urteil wird voraussichtlich am 31. Juli verkündet. epd/ja