Frau Wagner-Redding, die Jüdische Gemeinde Braunschweig hat den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Was ändert sich für Sie?
Für die Gemeindemitglieder ändert sich nichts an ihren Rechten, aber auch nichts an ihren Pflichten. Als Gemeinde genießen wir als KdöR in der Gesellschaft ein noch besseres Ansehen, als wir es als eingetragener Verein hatten.
Was war der Anlass, den Vereinsstatus aufzugeben?
Ausschlaggebend, uns um den Statuswechsel zu bemühen, war die Tatsache, dass wir für den Umbau unseres Gemeindezentrums von unserer Hausbank keinen Kredit erhielten. Obwohl wir dort seit Wiederbelebung der Gemeinde und ihrer Eigenständigkeit in den 70er-Jahren – also seit etwa 40 Jahren Kunden sind, erhielten wir bei unserer Anfrage die Antwort, dass ein e.V. keinen Kredit erhält. Hinzu kam, dass der Landesverband, namentlich sein Vorsitzender Michael Fürst uns nahelegte, den Körperschaftsstatus zu beantragen. Er wies besonders darauf hin, dass uns ja auch das Haus gehört, in dem das Gemeindezentrum untergebracht ist.
Welche Voraussetzungen mussten Sie dafür erfüllen?
Wir mussten unsere Satzung entsprechend umformulieren was zu ausführlichen Diskussionen in der Gemeindeversammlung führte. Aber das haben wir schließlich zu aller Zufriedenheit hinbekommen.
Wir lange hat sich der Akt des Statuswechsels hingezogen?
Fast vier Jahre. Schließlich muss der eingereichte Antrag erst einmal geprüft werden. Dann muss die Satzung geändert werden. Der Wirtschaftsprüfer braucht auch eine ganze Weile. Jetzt muss ich die Gemeindemitglieder offiziell in Kenntnis davon setzen, dass ab Eintritt der KdöR die Satzungsänderung gilt, die wir im März 2009 besprochen und beschlossen haben.
Seit der Gesetzesnovelle 2005 versiegt der Zustrom von russischsprachigen Juden. Verleiht der KdöR-Status den Gemeinden Bestandsschutz?
Einen solchen Status zu erlangen setzt voraus, dass man Bedingungen erfüllen muss. Unter anderem müssen neutrale Wirtschaftprüfer eine Prüfung der Finanzen über den Zeitraum von drei Jahren vornehmen. Und bei vielen kleinen Gemeinden sieht es da nicht gut aus, die leben von der Hand in den Mund, was nicht ihre Schuld ist, aber so sieht es nun mal aus. Bei einer KdöR steht dann auch der Staat in der Verantwortung wenn die Gemeinde etwa Schulden gemacht hat.
Würden Sie kleineren Gemeinden raten, den Körperschaftsstatus anzustreben?
Der Status gibt uns Rechtssicherheit für die Zukunft. Bei unserem Haus, das teils Wohnhaus, teils Gemeindezentrum ist, kann es schnell zu sehr hohen Reparaturkosten kommen, die wir nicht mal eben so begleichen können. Wenn wir jetzt einen Kredit aufnehmen müssen, haben wir als KdöR bessere Möglichkeiten. Außerdem sind wir jetzt mit den christlichen Kirchen gleichgestellt. Den Körperschaftsstatus verstehe ich daher als eine gesellschaftliche Anerkennung. Insofern ist er auch erstrebenswert.
Mit der Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Braunschweig sprach Heide Sobotka.