Ein Denkmal für den Initiator der Auschwitz-Prozesse, den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903–1968), wird am Freitag in Frankfurt am Main eingeweiht. Das Kunstwerk wurde von der in Frankfurt lebenden Künstlerin Tamara Grcic im Auftrag des Magistrats der Stadt entworfen, wie eine Sprecherin des Frankfurter Kulturdezernats dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Es besteht aus einem rauen, unbehauenen Stein, dessen Spitze aus dem Pflaster ragt. Daneben sind an einer Treppe vor dem Oberlandesgericht Zeil 42 zwei Bronzetafeln angebracht.
»Sie müssen wissen, es gibt einen Eisberg, und wir sehen einen kleinen Teil und den größeren sehen wir nicht.« Aus diesem Zitat Bauers, das auf der einen Tafel steht, hat die Künstlerin den Angaben zufolge das Konzept des Denkmals abgeleitet. Der größere Teil des Steins sei in den Untergrund versenkt, nur die ungefähr 1,5 Meter hohe Spitze ist zu sehen. Bauer spiele darauf an, dass nur ein verschwindend kleiner Teil der NS-Täter vor Gericht gestellt wurde.
aufklärung Auf der zweiten Tafel wird Bauers Wirken gewürdigt: »In der Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen sah Bauer ein Mittel zur politischen Aufklärung. Auch mithilfe der Justiz sollten sich die Deutschen zu Demokraten wandeln, die Recht und Gerechtigkeit anstreben, Toleranz und Zivilcourage leben, für Menschenrechte einstehen«, heißt es dort.
Das Denkmal geht auf eine Anregung des Frankfurter Fritz-Bauer-Instituts zurück. Zur Einweihung am Freitag werden unter anderen neben dem Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn der ehemalige Direktor des Fritz-Bauer-Instituts und des Jüdischen Museums, Raphael Gross, und der Frankfurter Kulturdezernent Felix Semmelroth (CDU) erwartet.
In Ergänzung zu dem Denkmal hat der Frankfurter Ortsbeirat 2 einstimmig den Magistrat aufgefordert, eine Gedenktafel an der Feldbergstraße 48 anzubringen. »Hier wohnte von 1956 bis 1968 der Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer«, beginnt die vorgeschlagene Aufschrift. »Frankfurt verneigt sich vor seinem Mut und seiner Entschlossenheit.« Üblicherweise antwortet der Magistrat innerhalb von drei Monaten auf den Antrag eines Ortsbeirats. epd