Die jüdischen Gemeinden in Sachsen erhalten künftig jährlich 950.000 Euro vom Freistaat Sachsen. Der sächsische Landtag stimmte einer Erhöhung der Staatsgelder um 225.000 Euro am Mittwoch in Dresden zu. Für das Jahr 2015 soll das Geld rückwirkend gezahlt werden. Ein Änderungsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde wurde bereits Anfang Dezember unterzeichnet.
Die staatlichen Zuschüsse werden seit 1994 vertraglich geregelt. Eine erste Modifizierung der Vereinbarung fand 2005 statt. Es wurde damals vereinbart, den Vertrag nach zehn Jahren zu überprüfen und anzupassen. Die bisherige Summe belief sich auf 725.000 Euro im Jahr.
landesrabbiner Derzeit gibt es in Sachsen keinen Landesrabbiner, dafür hat jede der jüdischen Gemeinden in Chemnitz, Leipzig und Dresden einen eigenen Rabbiner. Die erhöhten Zuschüsse schließen »die ermittelten gestiegenen Mehrbedarfe des Landesverbandes und seiner drei verbandsangehörigen Gemeinden bei Objekt- und Personalkosten ebenso ein wie die rabbinischen Belange«, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Damit werde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass nunmehr drei Gemeinderabbiner in den sächsischen Synagogen ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Künftig soll der Vertrag nicht erst nach zehn Jahren, sondern spätestens nach Ablauf von sechs Jahren überprüft werden. Zu den jüdischen Gemeinden gehören in Sachsen knapp 2600 Mitglieder. epd