Brandenburg soll einen unabhängigen Antisemitismusbeauftragten bekommen. Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grünen, Linken und Freien Wählern steht am Donnerstag in Potsdam in zweiter Lesung auf der Tagesordnung des Landtags. Er war bereits im Juni Thema im Plenum des Parlaments. Der Antisemitismusbeauftragte soll institutionell beim Landtag angesiedelt werden.
Die Bekämpfung des Antisemitismus ist in Brandenburg seit dem vergangenen Jahr auch als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Antisemitismus gefährde die Demokratie, heißt es in der Begründung für den Gesetzentwurf für das neue Amt. Angesichts zunehmender antisemitischer Vorfälle bleibe die Bekämpfung des Judenhasses eine vordringliche und fortwährende Aufgabe. Wichtig sei auch, die Menschen im Land »noch stärker als bisher für antisemitische Tendenzen in der Gesellschaft zu sensibilisieren«.
Der oder die Beauftragte soll dem Gesetzentwurf zufolge auf Vorschlag der Fraktionen in geheimer Wahl vom Landtag bestimmt werden. Die Amtszeit soll sechs Jahre betragen, mit der Möglichkeit zur zweimaligen Wiederwahl. Vor der Wahl sollen Vertreter der jüdischen Gemeinschaften angehört werden. Die Staatsanwaltschaft soll dem Gesetzentwurf zufolge unter anderem verpflichtet werden, quartalsweise über Strafverfahren, Klagen und Entscheidungen zum Thema Antisemitismus zu unterrichten.
Der Landtag will den Kampf gegen Antisemitismus auch in einer Aktuellen Stunde zum Thema machen. Die oppositionellen Linken fordern in einem Antrag die Verurteilung des Hamas-Terrors gegen Israel. epd