Unter dem Titel »Die langen Schatten der Vergangenheit. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit« hat am Mittwoch im Ludwig-Erhard-Haus in Berlin eine Bildungskonferenz des Zentralrats der Juden in Deutschland begonnen.
Bis Freitag werden sich die Teilnehmer der Veranstaltung mit institutionellen und personellen Kontinuitäten von Mitarbeitern im Justizministerium der jungen Bundesrepublik und ihrer Karrieren vor und nach 1945 beschäftigen. Organisiert wird die mehrtägige Konferenz von der Bildungsabteilung im Zentralrat.
BRUCH Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte zum Auftakt der Tagung mit rund 150 Teilnehmern: »Es ist erschreckend, dass es nach dem Zivilisationsbruch der Schoa keinen Bruch mit dieser schrecklichen Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz gegeben hat.«
Viele Juristen, die für die Justiz der NS-Diktatur gearbeitet hatten und dadurch tief in das Unrechtssystem des Regimes verstrickt gewesen waren, hätten ihre Karrieren in der neuen Behörde nahtlos fortführen können, so Barley weiter. »Umso wichtiger ist es, dass sich Juristinnen und Juristen heute bewusst der Geschichte stellen«, betonte die Bundesjustizministerin.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sagte, dass der Umgang des Bundesjustizministeriums mit seiner Vergangenheit als für die frühe Bundesrepublik exemplarisch gesehen werden könne. »Über NS-Kontinuitäten hat man lange Zeit vielerorts geschwiegen.«
WERTE Der Geschäftsführer des Zentralrats der Juden, Daniel Botmann, sagte, dass der Blick auf die dunklen Kapitel der Geschichte heute wieder zur Verteidigung demokratischer Werte mahne. »Der Rechtsstaat muss sich gegen seine Feinde wehrhaft zeigen.« Dass sich das Bundesjustizministerium seit einigen Jahren intensiv mit der Aufarbeitung seiner Geschichte befasst, bezeichnete Botmann als wichtigen Schritt.
Seit Herbst 2016 liegt mit der Studie Die Akte Rosenburg eine ausführliche Darstellung über den Umgang des Bundesjustizministeriums mit der NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik vor.
Daraus geht hervor, dass mehr als die Hälfte aller Führungskräfte der Behörde von 1950 bis 1973 ehemalige NSDAP-Mitarbeiter waren, jeder fünfte war Mitglied der SA. Diese personelle Kontinuität hatte zur Folge, dass viele Gesetze nur langsam entnazifiziert wurden und ehemalige NS-Verbrecher häufig straffrei blieben.
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