Bildung wird im Judentum seit jeher großgeschrieben. Geringverdiener unterstützt der Staat nun bei den Kosten, die für’s Lernen entstehen und zahlt für Kinder und Jugendliche unter anderem Nachhilfestunden oder die Fahrt in die Schule. »Bildungs- und Teilhabepaket« heißt die Aktion in der Behördensprache, »Bildungspaket« im Volksmund. Sofern es denn schon bis dorthin vorgedrungen ist. Denn die Zahl der gestellten Anträge ist bisher so mau, dass die Bundesregierung die Antragsfrist bis zum 30. Juni verlängert hat.
Auch in den Sozialabteilungen der jüdischen Gemeinden herrscht bislang in Sachen Bildungspaket quasi Funkstille. So auch in Berlin und Frankfurt: Beide Gemeinden versuchen, die Bezugsberechtigten auf den Fördertopf aufmerksam zu machen. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hat die Zuschussberechtigten per E-Mail über das Bildungspaket informiert. Die Frankfurter haben in der Gemeindezeitung dafür geworben.
Kaum Nachfrage Doch auch diese Aktionen haben bislang nicht gefruchtet. »Nur eine Frau hat sich bei uns gemeldet, den Antrag gestellt und auch genehmigt bekommen«, sagt Esther Gernhardt, Sozialarbeiterin für Familie und Jugend der Berliner Gemeinde. Auch in der Frankfurter Sozialabteilung herrscht kaum Nachfrage. Dalia Wissgott-Moneta, Leiterin der Sozialberatung, kennt die Gründe dafür: »Das liegt nicht daran, dass unsere Eltern den Kindern keine Bildung zukommen lassen wollen. Sondern dass die Antragstellung sehr zeitaufwendig ist, endlos Papierkram beizubringen ist und viele einfach keine weiteren Buckeleien vor den Ämtern auf sich nehmen wollen.«
Dabei kann sich der Aufwand lohnen: Insgesamt sollen in Deutschland rund 2,5 Millionen Kinder Geld aus dem Paket bekommen können. Voraussetzung: Deren Eltern haben Anspruch auf Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld. Ist dies der Fall, können sie einen Antrag stellen und Geld für Folgendes erhalten: Zuschuss fürs Mittagessen in Kita, Schule oder Hort. Bei der Lernförderung gilt: Die Schule muss den Bedarf bestätigen und es dürfen keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Im Bereich Kultur, Sport, Mitmachen werden monatlich zehn Euro für die Mitgliedschaft im Sportverein oder die Musikschule gezahlt. Mit 100 Euro Zuschuss können Familien bei Schulbedarf oder Ausflügen rechnen. Zudem werden eintägige Ausflüge von Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
Auch die Kosten für die Fahrt in die Schule wie etwa Monatskarten können erstattet werden. Gezahlt wird rückwirkend zum 1. Januar 2011. Die Anträge müssen in der Regel beim Jobcenter gestellt werden. Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, können ihren zuständigen Ansprechpartner im Rathaus oder Bürgeramt erfragen.
»Man muss sich allerdings etwas beeilen, um sich eine Nachzahlung zu sichern«, schreibt Esther Gernhardt in ihrer Info-E-Mail. »Die Nachzahlung gibt es in bar und unter erleichterten Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.
Fristen »Um die Nachzahlung zu bekommen, müssen unbedingt bestimmte Fristen eingehalten werden«, zitiert Gernhardt ein Informationsblatt des Fördervereins gewerkschaftlicher Arbeitslosenarbeit. Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag müssen ihren Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagenturen beantragen. Wer Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, stellt den Antrag beim Jobcenter.
Um die Frist einzuhalten, müssen noch nicht sämtliche Formulare ausgefüllt werden, lediglich ein Antrag muss vorliegen, heißt es in der Information. Aus dem Internet ist unter www.erwerbslos.de/images/stories/ dokumente/rechtshilfen/alg_ii_regelleistung_co/infoblatt_antraege_stellen.pdf ein vorformuliertes Anschreiben herunterzuladen, auf dem noch Namen, Adressen und schon geleistete Ausgaben zu ergänzen sind.
Wissgott-Moneta rät den Antragstellern, direkt mit den entsprechenden Kostenvoranschlägen zum Jobcenter zu gehen und sich beim Ausfüllen der Formulare helfen zu lassen. Wer die Hilfe der Gemeinde in Anspruch nehmen möchte, etwa weil er sprachliche Probleme hat, kann bei den Sozialabteilungen vorbeischauen. »Wir sind gerne bereit zu helfen!«, sagen Gernhardt und Wissgott-Moneta unisono.
www.bildunspaket.bmas