Gut ein Jahr nach der Eröffnung des Verfahrens gegen die beiden Geschäftsführer des Lebensmittelhandels »Aviv« in Frankfurt ist das Urteil des Frankfurter Landgerichts nunmehr rechtskräftig.
Nach der Urteilsverkündung Ende April dieses Jahres, bei der der Vorsitzende Richter der 26. Großen Wirtschaftskammer, Jörn Immerschmitt, dem Antrag der Verteidigung gefolgt war, hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision beantragt. Mittlerweile wurden alle Rechtsmittel beigelegt. Der Bundesgerichtshof wird sich demzufolge nicht mehr mit dem Fall beschäftigen müssen.
Bewährung Das am 24. April ausgesprochene Urteil lautete: zwei Jahre Haft auf Bewährung für den Angeklagten H. sowie ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung für den Angeklagten W. Zudem haben beide Verurteilte Geldstrafen und jeweils eine Geldauflage in Höhe von 30.000 Euro an den Turn- und Sportverein Makkabi Frankfurt zu zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Angeklagten eine Haftstrafe gefordert. Zum Prozessauftakt im Oktober 2014 hatten die beiden Verurteilten ein Geständnis abgelegt und zugegeben, in den Jahren 2010 und 2011 konventionelles Fleisch als koscheres verkauft zu haben.
Die ursprünglich zur Last gelegten 1721 Betrugsfälle mit einem vermuteten Gesamtschaden von 557.000 Euro wurden bis zum Ende der Verhandlung auf 802 Fälle von besonders schwerem Betrug mit einer Schadenssumme von 260.000 Euro reduziert – unter anderem, weil tiefgefrorenes und verpacktes koscheres Fleisch als nicht verunreinigt und damit weiterhin koscher angesehen wurde. kib