Der von den Anwälten der ehemaligen Geschäftsführer der Frankfurter Firma »Aviv« eingereichte Antrag auf Einstellung des Verfahrens ist am Donnerstag vom Vorsitzenden Richter des Landgerichts Frankfurt, Jörn Immerschmitt, abgewiesen worden.
Kaschrut-Experte Anlass für den Antrag war, dass beim Prozesstag am 29. Oktober Rabbiner Tuvia Hod-Hochwald aus Bad Kissingen ausgesagt hatte, dass durch den Verkauf von unkoscherem Fleisch nicht automatisch alle von »Aviv« verkauften Wurst- und Fleischwaren als unkoscher zu betrachten seien.
Die Staatsanwaltschaft hatte aber genau darauf ihre Anklage aufgebaut und die Gesamtmenge an verkauftem Fleisch (koscher wie nicht koscher) als Schadenssumme – rund 557.000 Euro – benannt. Das Gericht will nun schätzen, wie viel unkoscheres Fleisch tatsächlich verkauft wurde. Als Quelle sollen dabei unter anderem die auf die Firma »Aviv« ausgestellten Rechnungen der Firma Enders, Fleischerei- und Gastronomie-Bedarf, dienen.
Schadensminderung Für die beiden angeklagten ehemaligen Geschäftsführer bedeutet die voraussichtlich drastisch reduzierte Schadenssumme auch eine Minderung des potenziellen Strafmaßes. kib