Sozialhilfe

Arm im Alter

In der neuen Heimat konnten Kontingentflüchtlinge oft ihren Beruf nicht mehr ausüben, als Rentner sind sie jetzt auf staatliche Leistungen angewiesen. Foto: dpa

In Russland haben sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet – als sie nach Deutschland kamen, wurde ihre berufliche Qualifikation nicht anerkannt, so hatten sie keine Chance, auf dem Arbeitsmarkt eine Anstellung zu finden und waren auf Sozialhilfe oder später Hartz IV angewiesen. Rund 50.000 jüdischen Zuwanderern erging es so. Neben Ansehensverlust und Resignation droht ihnen im Alter Armut.

Sie sind auf Grundsicherung angewiesen. Rund 380 Euro erhält eine alleinstehende Person. Rentenzahlungen aus der früheren Sowjetunion werden von dieser Grundsicherung abgezogen. Das fiel zunächst nicht ins Gewicht, waren doch die russischen Renten für deutsche Verhältnisse lächerlich gering: umgerechnet zehn oder 20 Euro bekamen Pensionäre.

Doch mit den Jahren wurden diese Summen erhöht, was die Sozialämter auf den Plan rief und die Senioren in Bedrängnis, ja sogar vor den Richter brachte. Der Vorwurf lautete: erschlichene Sozialleistungen, geahndet mit empfindlichen Strafen und Nachzahlungsforderungen.

Wie das kommen konnte? In den Fragebögen von Jobcentern und Sozialämtern wurde zunächst nicht nach Rentenzahlungen aus dem Ausland, sondern nach zusätzlichen Einkommen gefragt. Entsprechend gaben viele Kontingentflüchtlinge diese Zahlungen nicht an, denn ihrer Meinung nach sind Renten kein Einkommen.

Entschädigungszahlung Das Problem: Russische Renten bestehen aus mehreren Komponenten. Zu den Bezügen, die man als ehemaliger Arbeitnehmer erhält, kommen noch vom russischen Staat gezahlte Entschädigungszahlungen für diejenigen, die als Opfer des Zweiten Weltkriegs gelten. Dazu gehören die sogenannten Blokadniki, die während der deutschen Blockade von Leningrad in der Stadt lebten, Ghettobewohner und Soldaten.

Dass auch diese Zahlungen zunächst zurückgefordert wurden, erbost die jüdischen Senioren aus der Sowjetunion ganz besonders. Während für Spätaussiedler und Vertriebene bereits 1952 mit dem Fremdrentengesetz eine eigene Regelung geschaffen wurde, die dafür sorgte, dass für Berufstätigkeit im Ausland eine deutsche Rente gezahlt wurde, werden die russischen Rentenzahlungen an die jüdischen Kontingentflüchtlinge bis heute mit den Grundsicherungszahlungen verrechnet.

Für Dalia Wissgott-Moneta, Leiterin der Sozialabteilung in der Frankfurter Gemeinde, eine krasse Ungerechtigkeit: »Wenn man überlegt, dass ein NSDAP-Parteibuch als Nachweis deutscher Abstammung galt und dafür sorgte, dass jemand eingestuft wurde, als habe er sein Leben lang in Deutschland in die Rentenkasse eingezahlt, dann ist es umso trauriger, wie mit jüdischen Senioren verfahren wird, die ein paar Euro russische Rente bekommen.«

Dass bis zu 30 Prozent des Regelsatzes für Rückzahlungen einbehalten werden können, sei »doch im Prinzip unverständlich. Die dadurch eingenommenen Summen sind so gering, dass sie nicht weiter ins Gewicht fallen, während sie für die Betroffenen ein Riesenproblem darstellen.« Sie vermisse in diesen Fällen Empathie, und eine etwas großzügigere Regelung.

Gerichtsverfahren Tatjana Forner vom Berliner Verein Dialog schildert einen Fall, in dem ein jüdisches Ehepaar vor Gericht erscheinen musste, weil das zuständige Amt unterstellte, die beiden hätten kriminell gehandelt. »Sie hatten sehr junge, engagierte Anwälte, die nachweisen konnten, dass in den Fragebögen nie danach gefragt wurde, ob sie in einem anderen Land Rente beziehen«, erinnert sich Tatjana Forner.

Zunächst wurden beide zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. »Sie waren schon in den 70ern, wie hätten sie die leisten können?«, fragt sich die studierte Chemikerin und Soziologin. Im Berufungsverfahren wurde dieser Richterspruch schließlich kassiert. »Wir möchten eine Lösung für alle finden, denn viele können sich keine guten Anwälte leisten. Außerdem wird es als erniedrigend empfunden, vor Gericht zu stehen«, sagt Forner. Der Verein Dialog bemühe sich schon lange darum, Politiker zu einer Lösung zu bewegen.

Politik »Die Situation sieht so aus: Es gibt eine kleine Gruppe jüdischer Menschen, darunter viele Opfer des Nationalsozialismus, die man in dieses Land einlud und die sogar gekommen sind, trotz der schrecklichen Erfahrungen, die man mit den Deutschen gemacht hatte. Für sie muss nun eine würdige Lösung gefunden werden. In der Politik ist das Problem zwar schon lange bekannt; aber man will diesen Leuten wohl einfach nicht helfen.«

»Mich macht das krank«, sagt Forner, »warum nimmt man sich nicht ein Beispiel an Israel, wo die Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion pauschal 300 Dollar von ihrer Rente behalten dürfen – weil man dies als Entschädigung sieht?«

Elena Tanaeva, Sozialarbeiterin in der Jüdischen Gemeinde zu Dresden, kennt die Probleme um die russischen Renten nur zu gut. »Hier ist das Sozialamt sehr hart, alles wird abgezogen, wir haben es lediglich geschafft, dass die Kosten für die sogenannte Lebensbescheinigungen, die einmal im Quartal vorgelegt werden müssen, übernommen werden. Allerdings nur, wenn sie auch wirklich pünktlich vorliegen – dabei reden wir hier von Senioren, die eben manchmal Dinge vergessen, und das ganz sicher nicht in böser Absicht, sondern weil sie eben etwas tüdelig geworden sind.« Immerhin: Die russischen Entschädigungszahlungen für Ghetto-Überlebende oder Kriegsteilnehmer dürfen die Senioren in voller Höhe behalten. »Es handelt sich um rund zehn Euro«, bemerkt Tanaeva.

»Angesichts der heutigen Rechtslage ist es juristisch gesehen natürlich in Ordnung, wenn Bezüge verrechnet werden. Aber moralisch ist es nicht okay, diesen Menschen von dem bisschen Geld, das sie bekommen, noch etwas abzunehmen.« Denn gerade die Senioren brauchten jeden Euro, »der Krankenstand in der Gemeinde ist furchtbar hoch. Viele alte Menschen leiden an Krebs und Demenz, für manche Medikamente muss man mittlerweile selbst zahlen.«

Rückforderungen »Ich habe mir abgewöhnt, über richtig und falsch nachzudenken«, sagt ein Mitarbeiter einer jüdischen Gemeinde in Westdeutschland, der anonym bleiben möchte. Auf der einen Seite seien Rückforderungen der deutschen Behörden juristisch gesehen vollkommen legal, auf der anderen Seite »ist der Vertrauensverlust in den deutschen Staat riesengroß. Die Menschen verstehen einfach nicht, warum man ihnen von ihren geringen Bezügen noch etwas wegnimmt – die in manchen Städten angestrengten Gerichtsverfahren sind für sie überdies sehr belastend, denn vor Gericht stehen ihrer Meinung nach nur Verbrecher. Alte Menschen sind einfach nicht mehr so stressresistent, ich habe Fälle erlebt, in denen die Leute vor Aufregung gar nicht mehr schlafen konnten. Am Ende wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt – aber das Vertrauen in den deutschen Staat, das überhaupt erst dazu führte, dass diese Menschen herkamen, ist natürlich weg.«

Die Rückzahlungen würden von den Senioren zwar verlässlich geleistet, aber »die Restschulden bleiben stehen, wenn die Leute dann schließlich versterben. Und die Schulden könnten durch Erbschaft dann auf die Kinder übergehen, was natürlich eine Hypothek für deren Zukunft wäre.«

fremdrentengesetz
Das Fremdrentengesetz (FRG) trat am
1. April 1952 in Kraft. Es regelt die Rentenansprüche der seit Ende des Zweiten Weltkrieges aus den damaligen deutschen Ostgebieten und den Ländern Osteuropas in die Bundesrepublik Deutschland gekommenen Vertriebenen und Aussiedler.

Das FRG ist geprägt vom Eingliederungsgedanken; das heißt, die Berechtigten werden so behandelt, als hätten sie ihr Versicherungsleben nicht im Herkunftsland, sondern in Deutschland verbracht.


Eine Initiative von Bündnis 90/Die Grünen bemüht sich darum, dass das Gesetz auch bei jüdischen Kontingentflüchtlingen Anwendung findet. Damit würden Zuwanderer Spätaussiedlern gleichgestellt. Auch der Zentralrat der Juden unterstützt die Initiative und forderte kürzlich in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, die »unwürdige Situation der Zuwanderer zu beenden«.

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