Die Wiederholungswahl vom 22. Januar zur 17. Repräsentantenversammlung (RV) der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wird wegen »Unregelmäßigkeiten und Täuschungsmanöver« erneut angefochten. Beschwerdeführer sind Ilan Ben-Schalom und Sarah Singer von »Schalom – Bündnis der Vernunft«. Der Schiedsausschuss wird am 7. Februar im Gemeindehaus in der Fasanenstraße darüber entscheiden, ob die Anfechtung begründet ist und es zu Neuwahlen kommen muss.
Die Ergebnisse der Wahllokale seien ähnlich wie bei der ersten Abstimmung am 4. Dezember, sagt Sarah Singer. Erst als die Stimmen der Briefwahl dazugezählt wurden, kam es zu einem anderen Ergebnis. Die Liste »Koach!« mit Spitzenkandidat Gideon Joffe erreichte 14 von insgesamt 21 Sitzen. Damit könnte Joffe wieder Vorsitzender der Gemeinde werden. Dieses Amt hatte er bereits von November 2005 bis März 2008 inne.
Briefwahl Alle 14 Kandidaten von »Koach!« haben etwa 200 bis 400 Stimmen Übergewicht durch die Briefwahl. Beispielsweise hat Gideon Joffe insgesamt 717 Stimmen aus den Wahllokalen erhalten und 559 von den Mitgliedern, die per Briefwahl ihr Votum abgegeben haben. Sofia Feldmann-Can, ebenfalls von »Koach!«, erhielt 386 Stimmen aus den Wahllokalen und 476 per Briefwahl.
Bereits beim ersten Wahlgang am 4. Dezember war es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Dies hatte eine Wiederholung notwendig gemacht. »Nach der gültigen Wahlordnung müssen die Briefwahlunterlagen persönlich oder an ein eigens eingerichtetes Postfach gehen«, sagt Michael Joachim, Mitglied von »Schalom« und Vorsitzender des RV-Präsidiums.
Er und andere Kandidaten hätten beobachtet, dass Gemeindemitarbeiter die Unterlagen von Stimmberechtigten abgegeben haben. Ebenso hätten Mitglieder eines Bündnisses an der Urne noch versucht, die Stimmberechtigten zu beeinflussen. Auch das sei nach der Wahlordnung nicht rechtens.
Lala Süsskind, amtierende Gemeindevorsitzende, sagte: »Ich bin traurig, dass es wieder einen Grund für eine Anfechtung gibt.« Sie hoffe, dass es zu einer neuen Wahl kommt, »bei der sich alle an die demokratischen Grundregeln halten«. Falls die Anfechtung abgelehnt werden sollte, wäre der früheste Termin für eine konstituierende Sitzung der 29. Februar. Im Falle einer Wiederhohlungswahl müsste innerhalb von sechs Wochen wieder abgestimmt werden.