Von zwei außergewöhnlichen Jahren ist im Wochenabschnitt Behar die Rede. Alle sieben Jahre ist im Land Israel ein Schabbatjahr, auch Schmittajahr genannt, zu begehen: »Sechs Jahre besäe dein Feld, und sechs Jahre beschneide deinen Weinberg und sammle seinen Ertrag ein, aber im siebten Jahr sei ein durch Werkeinstellung zu begehender Schabbat im Lande, ein Schabbat für den Ewigen: Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden« (3. Buch Mose 25, 3–4).
In jedem fünfzigsten Jahr, in der Tora »Jowel« genannt (Deutsch: Jubel- oder Heimbringerjahr), sind ebenfalls besondere Vorschriften zu beachten: »Dann lässt du Terua-Schofartöne ergehen im siebten Monat am Zehnten des Monats. Am Tag der Sühne lasset Schofartöne durch euer ganzes Land ergehen. Und ihr heiligt das fünfzigste Jahr, und ihr verkündet Freiheit im Land allen seinen Bewohnern. Ein Heimbringer ist es, und ein solcher soll es euch sein, und ihr kehrt jeder zurück zu seinem Grundbesitz, und jeder kehrt zu seiner Familie zurück. Ein Heimbringer soll euch das fünfzigste Jahr sein; nicht säen sollt ihr und auch den Nachwuchs nicht ernten und die unbeschnittenen Weinstöcke nicht ablesen« (25, 9–11).
Brachjahre Vergleicht man die beiden ungewöhnlichen Jahre miteinander, so fällt eine Gemeinsamkeit auf: Sowohl im Schabbatjahr als auch im Heimbringerjahr dürfen die Bauern ihre Felder und Weinberge nicht wie sonst üblich bearbeiten. Im Land Israel – wohlgemerkt: nur dort! – gebietet die Tora, in feststehenden Zeitabständen Brachjahre einzuhalten.
Nach der mündlichen Lehre, die im Talmud überliefert ist, unterliegt der Ertrag der Schabbatjahre folgenden Regeln: Mit ihm darf kein Handel getrieben werden, und dieses Obst und Gemüse darf man weder zweckentfremdend nutzen noch zerstören. Rabbiner David Hoffmann (1843–1921) deutet diese Vorschriften folgendermaßen: »Man soll durch die Beschränkung in der Benutzung bekunden, dass die Frucht einem heiligen, G’tt angehörigen Boden entsprossen ist.«
Für die Nichteinhaltung der Schmitta-Vorschriften wird in Paraschat Bechukotaj eine furchtbare Bestrafung angekündigt: »Euch aber zerstreue ich unter die Völker und zücke hinter euch her das Schwert. Euer Land aber bleibt öde, und eure Städte bleiben Trümmer. Dann wird das Land seine Befriedigung an seinen Schabbaten haben, solange es verödet ist und ihr im Land eurer Feinde seid. Dann wird das Land Schabbat halten und seine Schabbatjahre befriedigen« (3. Buch Mose 26, 33–34). Wie Raschi in seinem Kommentar anmerkt, entsprachen die 70 Jahre des Exils in Babylonien den 70 Schmitta- und Joweljahren, die in der Zeit vor der Verbannung nicht korrekt eingehalten worden waren.
Warum die drakonische Strafe der begangenen Sünde angemessen ist, erläutert Rabbiner Samson Raphael Hirsch (1808–1888): »Schmitta ist die große öffentliche Proklamierung G’ttes als Herrn und Eigentümer des Landes, das uns nur unter der Bedingung der Anerkennung Seiner Herrschaft und Vollbringung Seines in Seinem Gesetz ausgesprochenen Willens zum Lohn geworden. Die öffentliche Verleugnung Seiner Herrschaft und Landeshoheit brechen von selbst den Stab über die g’tt- und pflichtvergessenen Bewohner Seines Landes und weisen sie hinaus ins Exil« (Kommentar zu Sprüche der Väter 5,11).
Darlehen Schmitta- und Joweljahr haben, wie ein Vergleich ihrer Gesetze deutlich macht, ihre jeweiligen Besonderheiten. Am Ende eines jeden Schabbatjahres tritt ein Schuldenerlass in Kraft: »Am Ende von sieben Jahren halte Erlass. Und dies ist die Bewandtnis des Erlasses: Es erlasse jeglicher Schuldherr sein Darlehen, das er seinem Nächsten geliehen. Er soll nicht drängen seinen Nächsten und seinen Bruder; denn ein Erlass dem Ewigen ist verkündet« (5. Buch Mose 15, 1–2). Indem wir auf die Rückzahlung eines Darlehens nach Ablauf des Schmittajahres verzichten, bekennen wir: Der Ewige ist der Eigentümer unseres Geldes.
Im Heimbringerjahr sind, wie aus den oben zitierten Versen hervorgeht, hebräische Sklaven ohne Entschädigung freizulassen, und im Land Israel verkaufte Felder kehren an ihre ursprünglichen Besitzer zurück. Durch Befolgung dieser Vorschriften bekennen die Juden, dass G’tt der Herr und Eigentümer des menschlichen Besitzes ist. Verschiedene Bereiche des menschlichen Lebens – Umgang mit Darlehen, Immobilien, Sklaven und Landwirtschaft – werden von den Geboten im Schmitta- und Joweljahr tangiert; doch alle Besonderheiten der biblischen Brachjahre erinnern uns nachdrücklich daran, dass wir Verzicht üben sollen, um zu demonstrieren, dass wir G’ttes Herrschaft anerkennen.
In unserer Zeit werden die Jowel-Vorschriften gar nicht mehr praktiziert. Wie Maimonides, der Rambam (1135–1204), in seinem religionsgesetzlichen Kodex (Hilchot Schmitta 10,8) feststellt, gelten die Toragebote des Jubeljahres nur dann, wenn alle Juden im Lande Israel leben und die Stämme nicht vermischt sind. Nach Ansicht von Maimonides hat es seit der Vertreibung der östlich des Jordans angesiedelten Stämme Re’uben, Gad und Menasche kein Heimbringerjahr mehr gegeben. Doch ein anderer Gelehrter, Rabbenu Tam, widersprach der Zeitangabe von Maimonides (Tosafot zu Gittin 36a).
Rücksicht Nach Auffassung der meisten halachischen Autoritäten ist es nicht von der Tora geboten, dass wir das Schabbatjahr heute einhalten. Wohl aber ist das Einhalten eine rabbinische Anordnung, damit man diese Gesetze nicht vergisst. Die Frage, warum die Rabbinen nicht auch eine das Jowel betreffende Anordnung erließen, wurde bereits in den Tosafot (Gittin 36b) aufgeworfen. Wir lesen dort, dass die Weisen Rücksicht auf die Massen genommen hätten, die nicht zwei Jahre hintereinander – das Jubeljahr kommt immer nach einem Schmittajahr – ohne Bearbeitung der Felder leben können.
In unseren Tagen haben mehrere Autoren den Versuch unternommen, sich vom Ideenkreis Schmitta und Jowel zu wohltätigen Praktiken inspirieren zu lassen. So schlägt zum Beispiel der frühere Banker Ephraim Chamiel vor, jeder, der im Berufsleben steht, könnte alle sieben Jahre eine Auszeit nehmen, um sich körperlich und geistig zu erholen. Ferner meint Chamiel, dass die Tora uns dazu aufruft, im Geiste der Jowelgesetze Wege zu suchen, um Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu fördern.
Rabbiner Yosef Zvi Rimon erinnert an den Verzicht, der von jüdischen Bauern im Brachjahr verlangt wird, und regt an, dass Rechtsanwälte, Ärzte und Handwerker ihre Dienste in bestimmten Fällen zu einem symbolischen Preis anbieten sollten. Auch schlägt Rimon vor, verarmten Menschen gelegentlich einen Teil ihrer Schulden zu erlassen. Solche Empfehlungen zeigen, wie fromme Juden bestrebt sind, den Geist der Tora zu verwirklichen.
Der Autor ist Psychologe und hat an der Universität Köln gelehrt. Zuletzt erschien von ihm das Buch »Verknüpfungspunkte« (2010).
Inhalt
Der Wochenabschnitt Behar führt das Erlass- und das Joweljahr ein. Das Erlassjahr – es wird auch Schabbatjahr genannt – soll alle sieben Jahre sein, das Joweljahr alle 50 Jahre. Die Tora fordert, dass der Boden des Landes Israel einmal alle sieben Jahre landwirtschaftlich nicht genutzt werden darf, sondern brachliegen muss. Dies geschehe »dem Ewigen zu Ehren«. Im Joweljahr solle alles verkaufte Land an die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden, die es erhielten, als das Land nach der Eroberung verteilt wurde (Jehoschua 13, 7–21). Außerdem müssen im Joweljahr alle hebräischen Sklaven freigelassen werden.
3. Buch Mose 25,1 – 26,2
Inhalt
Die Verheißung des Segens für diejenigen, die den Geboten folgen, ist das Thema des Wochenabschnitts Bechukotaj. Dem Segen steht jedoch auch ein Fluch für diejenigen gegenüber, die die Gebote nicht halten. Im letzten Teil der Parascha geht es um Gaben an das Heiligtum. Sie können mit einem Gelübde verbunden sein (»wenn der Ewige dies und jenes für mich tut, werde ich ihm das und das geben«) oder aus Dankbarkeit geleistet werden.
3. Buch Mose 26,3 – 27,34