Die Verschärfungen der Corona-Regeln durch Bund und Länder haben nach Einschätzung der Allgemeinen Rabbinerkonferenz bisher keine Auswirkungen.
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg erließ eine neue Verordnung für Gottesdienste und Beerdigungen. Sie gilt erst, wenn landesweit die Pandemiestufe 3 festgestellt wird. Für Gottesdienste und Beerdigungen im Freien gilt dann eine Obergrenze von 500 Teilnehmern.
Bei allen Veranstaltungen müssen die Daten der Anwesenden erfasst werden. Das ist neu. Allen Veranstaltern wird empfohlen, für die Teilnahme eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzes vorzusehen. Neu ist auch, dass für Bestattungen vorab ein Hygiene-Konzept erstellt werden muss.
»Wir halten uns sehr selbstverständlich an das geltende Hygienekonzept.«
Andreas Nachama, Vorsitzende der Allgemeinen Rabbinerkonferenz Deutschland
Der Vorsitzende der Allgemeinen Rabbinerkonferenz Deutschland (ARK), Andreas Nachama, sagte, Synagogenbesucher hielten sich »sehr selbstverständlich« an das geltende Hygienekonzept. »Jeder sitzt an einem ihm zugewiesenen nummerierten Platz, Personen aus einem Haushalt zusammen.« Zwischen allen Besuchern der Synagoge gebe es einen Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern.
NÄHE Während des gesamten Gottesdienstes sei der Mund-Nasen-Schutz obligatorisch. »Durch das Sitzen auf nummerierten Plätzen, die in der Anwesenheitsliste vermerkt sind, ließe sich - Gott behüte - auch nachverfolgen, wer in der Nähe eines gegebenenfalls Infizierten gesessen hat.«
Zugleich sagte der Rabbiner der Synagogengemeinde Berlin Sukkat Schalom: »Aber wenn neue verschärfte Anweisungen kommen, werden wir uns damit auseinandersetzen.«
Künftig soll eine Maskenpflicht überall dort gelten, wo Menschen im öffentlichen Raum dichter beziehungsweise länger zusammenkommen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder hatten sich am Mittwochabend auf schärfere Regeln bei den Kontakten geeinigt. So soll eine Maskenpflicht überall dort gelten, wo Menschen im öffentlichen Raum dichter beziehungsweise länger zusammenkommen. Alle Bürger sollen grundsätzlich genau abwägen, ob eine private Feier notwendig und vertretbar ist.
GRENZEN In Regionen mit 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gelten neue Teilnehmergrenzen: 25 Menschen im öffentlichen und 15 im privaten Raum. Einige Bundesländer wollen die Beschränkungen für den privaten Raum nur als Empfehlung formulieren. Sachsen will seine Regeln nicht ändern. Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gelten in den betroffenen Regionen weiterhin strengere Regeln.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) appellierte an die Eigenverantwortung. »Wir sind dem Virus nicht hilflos ausgeliefert«, sagte er im Deutschlandfunk. Er erinnerte an die »AHA-Regeln« zu Abstand, Hygiene und Alltagsmasken. Vom derzeitigen Verhalten hänge es auch ab, ob künftig weitere, noch strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus beschlossen werden müssten.