Herr Rabbiner Aronzon, in der Tora heißt es über das Schmitta-Jahr: »Im siebten Jahr sollst du dein Feld nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden.« Nun kommt ein Schmitta-Jahr. Was bedeutet das für die Winzer und die anderen Landwirte in Israel? Gibt es nach Rosch Haschana keine Lese mehr?
Doch. Die Traubenlese des Jahres 5774, das jetzt zu Ende geht, hat schon vor ein paar Wochen begonnen. Und die Trauben, die nach Rosch Haschana reif werden, zählen wir noch nicht zur Lese des neuen Jahres 5775. Erst die Trauben, die wir ab dem kommenden Spätsommer lesen, also im Sommer 2015, gelten als Teil der Lese des Schmitta-Jahres, das wir alle sieben Jahre in Israel beachten müssen.
Die Trauben des Schabbatjahres werden also verarbeitet wie in jedem anderen Jahr. Ist Schmitta-Wein denn auch koscher?
Ja, aber auf diesen Flaschen steht: »Kadosch be-Keduschat Schewi’it« (»heiliger Wein des siebenten Jahres«). Und für diesen Wein gelten besondere Bedingungen bei der Produktion und beim Verbrauch.
Welche?
Schewi’it-Wein darf nicht weggeschüttet werden, man darf also bei der Hawdala-Zeremonie am Ende des Schabbats nicht die Kerze in diesem Wein löschen. Und der Wein wird unter der Aufsicht von »Ozar Beit Din« hergestellt. Das bedeutet, dass ein religiöses Gericht die Verantwortung für die Produktion übernimmt. Das Beit Din ist auch zuständig für die Vermarktung des Weins und übernimmt die Verantwortung für den Verkauf.
Bedeutet das Schmitta-Jahr einen wirtschaftlichen Verlust für die Winzer?
Ehrlich gesagt, ist das schon ein Problem. Ins Ausland darf man den Wein des Schmitta-Jahres 5775 erst nach Pessach 2016 verkaufen – es gibt aber Ausnahmen. Doch manche Juden in der Diaspora halten Schewi’it-Wein für so heilig, dass sie ihn lieber gar nicht trinken, um ja nichts falsch zu machen. Es gibt in Israel Landwirte, für die die Einschränkungen des Schmitta-Jahres schwer zu ertragen sind. Deswegen hat unter anderem der erste israelische Oberrabbiner Abraham Jitzchak Kook erlaubt, das Land symbolisch an Nichtjuden zu verkaufen. Aber das war zu einer Zeit, in der es im Jischuw massive wirtschaftliche Probleme gab. Es gibt heute immer noch Landwirte, die auf diese Regelung zurückgreifen. Aber im Weinbau ist es nicht üblich.
Was müssen Sie 5775 beachten?
Die Tora schreibt vor, dass wir die Weinstöcke im Schabbatjahr nicht beschneiden dürfen. Es ist also verboten, einen professionellen Schnitt vorzunehmen, damit neue Reben an mehreren Augen der Zweige wachsen können. Wir dürfen den Weinberg aber nicht verwahrlosen lassen. Deswegen machen Nichtjuden für uns eine unumgängliche Arbeit: einen rudimentären Schnitt mit einer Säge in einer Höhe von etwa 30 Zentimetern. Wir säen im Schmitta-Jahr auch keine neuen Weinstöcke.
Mit dem Rabbiner und Maschgiach der Golan Heights Winery in Katzrin sprach Ayala Goldmann.