Die Mischna (Bejza 36b) listet eine Reihe von scheinbar »unverdächtigen« Aktivitäten auf, die am Schabbat durch rabbinischen Erlass verboten sind, damit man nicht durch eine verwandte Aktivität gegen die religiösen Gesetze verstößt. Klatschen und Tanzen gehören aufgrund ihrer häufigen Verbindung mit Musikinstrumenten zu den verbotenen Aktivitäten.
Obwohl Musikinstrumente einst Teil des Schabbatg’ttesdienstes waren, wurden sie später verboten, aus der Befürchtung heraus, man könne versuchen, ein Musikinstrument zu reparieren, falls es bricht – doch dies ist am Schabbat untersagt.
reparaturverbot Damit das Reparaturverbot am Schabbat eingehalten wird, untersagten die Rabbiner nicht nur Tanz und Händeklatschen, sondern auch alle Arten des Musizierens am Schabbat.
Manche rabbinischen Autoritäten verbieten bis heute das Tanzen und Klatschen am Schabbat (Igrot Mosche, Orech Chajim 2,100; Jechawe Daat 2,58). Doch es gibt auch diejenigen, die eine progressivere Herangehensweise an das Thema befürworten (Rema und Aruch Haschulchan Orech Chajim 339,3).
Selbst die frühesten talmudischen Kommentatoren (Tosafot, Bejtza 30a) argumentierten, dass Tanz und Applaus erlaubt sein sollten, da die Bedenken, die ursprünglich zu dem Verbot führten, nicht mehr relevant seien. Denn nur noch wenige Menschen verstünden sich darauf, Instrumente zu reparieren.
Darüber hinaus gibt es diejenigen, die der Meinung sind, Händeklatschen und Tanz seien ausschließlich zu Instrumentalmusik verboten worden, nicht aber zum Singen. Außerdem scheint es, dass zur Zeit des Talmuds anders, eher professionell, getanzt wurde als heute.
Spontaneität Der spontane Tanz, wie heute bei religiösen Veranstaltungen üblich, wäre nach dieser Ansicht kein Problem (Aruch Haschulchan Orech Chajim 399,9). In der Tat erlauben es alle, auf normale Weise zu klatschen, um die Aufmerksamkeit von jemandem zu erregen, oder wenn dies auf andere Weise eindeutig nicht im Zusammenhang mit Musik steht.
Einige schlagen vor, das Klatschen und Tanzen am Schabbat wirklich zu vermeiden, obwohl sie anerkennen, dass es Gründe für Nachsicht bei besonderen Anlässen wie Simchat Tora gibt (Mischna Brura 339,8). Manche erlauben es, zu klatschen und zu tanzen »bemakom Mizwa«, also wenn es um eine zusätzliche Komponente für eine Mizwa geht (339,10).
Nach Ansicht aller halachischen Autoritäten ist das Klatschen auf die Rückhand immer erlaubt, da dies allein als angemessene Erinnerung dient, sich nicht von Musikinstrumenten mitreißen zu lassen (Schmirat Schabbat Kehichata 16,43).
autoritäten Die chassidischen Autoritäten sind außerordentlich tolerant in Bezug auf das Tanzen und Klatschen am Schabbat und behaupten sogar, dass es ein Bestandteil der Mizwa ist, am Schabbat fröhlich zu sein (Minchat Elazar, Orech Chajim 1,29).
Obwohl sich viele Einzelpersonen und Gemeinden dafür entschieden haben, dem nachsichtigen Ansatz zu folgen – und Händeklatschen und Tanz am Schabbat zuzulassen (Kaf Hachajim 339,14), ist die ursprüngliche Verordnung zur Vermeidung von Musikinstrumenten weitgehend akzeptiert (Orech Chajim und Aruch Haschulchan 338,1).
Daher ist die Verwendung von Türklopfern am Schabbat ebenso verboten wie die eier Rassel zur Beruhigung eines Kindes. Außerdem sollte man keine Gabeln, Messer oder anderes Geschirr verwenden, um beim Singen einen Schlag oder Rhythmus zu erzeugen. Manchen Meinungen nach stellt das Verbinden der zwei Löffel miteinander, um Musik zu machen, ein Toraverbot dar (Bnej Banim 1,12).
STimmgabeln Die Stimmgabeln, die Chasanim häufig verwenden, sind von einigen Rabbinern am Schabbat erlaubt (Jabia Omer 3,22), von anderen jedoch verboten (Mischna Brura 338,4).
Diejenigen, die in Bezug auf die Verwendung von Stimmgabeln nachsichtig sind, argumentieren, dass es nicht verboten ist, weil es nur die Person hört, die die Stimmgabel verwendet, und diese nur einen einzigen Ton pielen kann.
Auch die Glocken, die oft an den Kronen auf den Torarollen angebracht sind, stellen kein halachisches Problem dar, da sie nicht als Musik dienen, sondern die Ankunft der Tora ankündigen sollen (Aruch Haschulchan 338,3). Pfeifen ist ebenfalls am Schabbat erlaubt (Aruch Haschulchan 338,6).