Eine Mischna erläutert, was die Tora nur andeutet: »Die Leute von Sodom haben keinen Anteil an der zukünftigen Welt« (hebräisch: Olam Haba). Denn es heißt: »Und die Leute von Sodom waren sehr böse und sündhaft gegen den Ewigen« (1. Buch Mose 13,13). »Böse« waren sie auf dieser Welt und »sündhaft« in Bezug auf die zukünftige Welt (Sanhedrin 107b). Die Zerstörung von Sodom, die in der Tora beschrieben wird, ist also nur ein Teil der Bestrafung für die dort begangenen Sünden. Die Leute von Sodom verloren außerdem ihren Anteil an der Olam Haba.
Es bedarf einer Klärung, was genau die große Schuld vom Sodom ausgemacht hat. Im Talmud lesen wir, dass es in Sodom zwar ein Amtsgericht gab, aber die dortigen Richter fällten Urteile, die zum Himmel schrien, wie zum Beispiel: »Hatte jemand der schwangeren Frau seines Nächsten einen Stoß versetzt, sodass sie das ungeborene Kind verlor, so entschieden die Richter: ›Gib dem Beklagten deine Frau, bis er sie dir geschwängert hat‹« (Sanhedrin 109b). Dieses Urteil verhöhnt den klagenden Ehemann und verlangt zur Schadensregulierung eine unsittliche Handlung.
Ein anderer Fall: »Wenn jemand das Ohr eines Esels, der seinem Nächsten gehörte, abschnitt, so urteilten die Richter von Sodom: ›Gib ihm den Esel, bis ihm das Ohr nachgewachsen ist.‹« Jeder weiß, dass ein Ohr nicht nachwächst! Statt eine angemessene Strafe zu bekommen, wurde der Täter belohnt: Er erhielt den Esel.
Blut In Sodom beschloss man, dass die Überquerung des Flusses mit der Fähre vier Zuz kostet; wer zu Fuß durchs Wasser ging, hatte acht Zuz zu zahlen. Einst gelangte ein gewisser Wäscher dorthin. Als er in Sodom eingetroffen war, sagte man ihm: »Zahl vier Zuz!« Er erwiderte: »Ich bin zu Fuß durchs Wasser gegangen.« Sie entgegneten: »Wenn dem so ist, dann zahle acht Zuz!« Der Wäscher weigerte sich; da schlugen und verletzten sie ihn. Er zog vor Gericht. Die Richter entschieden: »Zahle dem Täter eine bestimmte Summe dafür, dass er dir Blut abgezapft hat. Und außerdem acht Zuz, weil du durch das Wasser gegangen bist.«
Wie man das sodomitische »Recht« ad absurdum führen kann, zeigt uns folgende Geschichte: »Einst kam Awrahams Knecht Elieser nach Sodom und wurde verletzt. Als er Klage erhob, entschied der Richter: ›Bezahl dem Beklagten Lohn dafür, dass er dir Blut abgezapft hat.‹ Da nahm Elieser einen Stein und verwundete den Richter. Dieser sprach verwundert: ›Was soll dies?‹ Elieser erwiderte: ›Zahl du an diesen Mann, der mich verletzt hat, den Lohn, den ich nun von dir zu erhalten habe, und ich behalte mein Geld.‹«
In Sodom war Wohltätigkeit streng verboten. Übertretungen wurden geahndet, wie die folgende Geschichte zeigt: »Da gab es eine junge Frau, die den Armen Brot in ihrem Wasserkrug hinauszubringen pflegte. Als dieses Vergehen entdeckt wurde, schmierten sie die Frau mit Honig ein und legten sie auf die Stadtmauer. Da kamen Wespen und zerstachen sie. Darauf deutet der Schriftvers (1. Buch Mose 18,20): ›Da sprach der Ewige: Das Geschrei über Sodom und Amora ist groß (hebräisch: rabba)‹. Und Rabbi Jehuda erklärte im Namen Ravs: wegen der Sache mit der jungen Frau (hebräisch: riba).«
vergeltung Erwähnenswert ist, dass im Midrasch Pirkej DeRabbi Elieser eine ähnliche Geschichte über Lots Tochter Paltit steht. Man schmierte sie zur Strafe nicht mit Honig ein, sondern man verbrannte sie, denn sie hatte einen Armen unterstützt. Eine so ungerechte und grausame Hinrichtung schreit nach himmlischer Vergeltung.
Die Urteile der Richter von Sodom verdeutlichen, was passieren kann, wenn ein System herrscht, das menschliche Grundrechte nicht respektiert und Übeltäter schützt. Im sodomitischen »Recht« erkennen wir ein Gegenbild zum Rechtskodex der Nachkommen Awrahams. Die Tora schreibt über die Erwählung Awrahams: »(…) Ich habe mein besonderes Augenmerk auf ihn gerichtet, damit er seine Kinder und sein Haus nach sich verpflichte, dass sie den Weg Gottes hüten, Pflichtmilde und Recht zu üben« (1. Buch Mose 18,19).