Halacha

Unversehrt bleiben

Warum es im Judentum verboten ist, sich tätowieren zu lassen oder sich selbst zu verstümmeln

von Rabbiner David Geballe  02.05.2017 15:52 Uhr

Der Talmud sieht eine Verbindung zwischen dem Tätowieren und dem Götzendienst. Foto: Flash 90

Warum es im Judentum verboten ist, sich tätowieren zu lassen oder sich selbst zu verstümmeln

von Rabbiner David Geballe  02.05.2017 15:52 Uhr

Es ist weithin bekannt, dass im Judentum das Tätowieren verboten ist. Derselbe Toravers, der das Tätowieren untersagt, verbietet auch das Einschneiden des Fleisches. Bei genauerer Betrachtung könnte man auf die Idee kommen, dass die Tora beide Praktiken nicht verbietet, sondern lediglich einschränkt, denn es heißt: »Und Verwundung wegen eines Verstorbenen sollt ihr an eurem Leib nicht geben, auch keine eingedrungene Schrift an euch machen« (3. Buch Mose 19,28).

Wenn das Verbot tatsächlich darin bestünde, den Körper als Ausdruck der Trauer nicht zu verwunden, hätte sich die Tora anders ausdrücken müssen. Falls das Einritzen oder Tätowieren ein abscheulicher Akt wäre, ein Affront gegen die Heiligkeit des Körpers, hätten in unserem Vers ganz andere Verben stehen sollen. Die Tora benutzt aber für beide Fälle das Wort »Netina« – geben. Das Problem ist nicht der Akt der Verwundung oder des Tätowierens, sondern der Fakt, dass das Resultat dessen als ein Statement für den Rest der Welt bestehen bleibt.

Trauer Bezüglich des Verwundens als Ausdruck der Trauer finden wir bei näherer Betrachtung etwas Ähnliches. Bei der Beerdigung eines nahen Verwandten reißen wir ein Kleidungsstück ein. Das ist nicht nur Brauch, sondern verbindliche Halacha. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Kleidung etwas ist, das sich unserem Körper am Nächsten befindet.

Wenn wir einen nahen Verwandten verlieren, gestehen wir uns durch den Riss ein, dass es auch in unserem Leben einen Bruch gibt. Dieses Bild ist sowohl passend als auch poetisch. Doch die Tora warnt uns, die Verwundung nicht an uns selbst zu vollziehen. Denn das würde aussagen, dass nicht nur unsere äußere Welt, sondern sogar unser Allerinnerstes Schaden genommen hat. Eine solche Verwundung des eigenen Körpers manifestiert eine Verletzung des Inneren, die nie wieder heilen wird.

Dies wäre aber fast schon g’tteslästerlich. Man darf nie den Wert der eigenen Existenz infrage stellen. Erstens ist unser Dasein nicht das unsrige, mit dem wir machen können, was wir wollen. Denn alles, was wir sind, und alles, was wir haben, hat G’tt uns zur Verfügung gestellt. Zu sagen, dass nach dem Tod eines geliebten Menschen ein Teil von uns nicht mehr existiert oder irreparabel beschädigt ist, grenzt an Häresie.

Zweitens ist G’tt nicht willkürlich. Jede Person hat ihre Zeit und ihren Ort. Jeder Mensch hat für G’tt einen immensen Wert. Der Tod eines Individuums darf nicht dazu führen, dass sich die Angehörigen selbst aufgeben und lethargisch werden. Ganz im Gegenteil, wenn wir an einen G’tt glauben, der nicht willkürlich ist, folgt daraus die Erkenntnis, dass der Verlust eines Menschen ein Verlust für die ganze Welt ist und alle übrigen sich deshalb jetzt umso mehr anstrengen müssen, diese Lücke zu füllen.

Baalspriester Der Talmud (Makkot 21a) sieht eine natürliche Verbindung zwischen dem Verwunden als Ausdruck von Trauer und dem Götzendienst. Man denke nur an die Baalspriester im ersten biblischen Buch der Könige (Melachim I 18,28).

Einer der Gründe für das Verbot der trauerbedingten Selbstverstümmelung ist die absolute Ablehnung der götzendienerischen Weltanschauung des Todes. Die Götzendiener des Altertums sahen den Tod als eine eigene Macht an, die sich an der gestohlenen Lebenskraft labte. Menschen waren dem Tod und allen anderen »Göttern« völlig ausgeliefert. Das Einzige, was man tun konnte, war, diese »Götter« durch Opfer und Anbetung gnädig zu stimmen.

Wenn ein naher Verwandter starb, musste man sich vor der Macht des Todes schützen, indem man ihm diente und Opfer brachte. Dieses Opfer war die Selbstverstümmelung, indem man ein Teil seiner Lebenskraft als Bestechung darbrachte.

Im Judentum gibt es aber keine Kraft, die außerhalb von G’tt existiert oder agiert. Leben und Tod sind allein von G’tt abhängig. Auch wenn es für uns endliche Wesen manchmal emotional schwer zu verstehen ist, kommen sowohl Leben als auch Tod beide von G’ttes Güte.

Einen Menschen zu opfern oder selbst nur einen kleinen Teil des eigenen Körpers zu verstümmeln, kann niemals G’tt dienen. Derselbe G’tt, der bestimmt hat, dass ein Mensch stirbt, hat auch bestimmt, dass alle anderen leben. Leben bedeutet, dass Er in uns investiert hat und wir Aufgaben zu erledigen haben. Zu sagen, man sei nicht in der Lage, ein erfülltes Leben zu führen, wäre nichts anderes als eine Ablehnung G’ttes und Seiner Pläne für uns.

Namen Das Verbot des Tätowierens unterstreicht auch den Unterschied zwischen Götzendienst und dem Judentum. Sich den Namen eines Götzen einzutätowieren, heißt, dass man sich diesem Götzen zugehörig fühlt. Der Talmud schildert, dass der Kern des Verbots darin besteht, sich den Namen eines Götzen stechen zu lassen. Der Talmud führt jedoch weiter aus, dass es egal ist, was tätowiert wird. Das heißt: Es wäre selbst ein Tattoo mit dem Namen G’ttes verboten. Was aber sollte daran schlecht sein? Warum sollte man nicht zeigen, dass man sich G’tt zugehörig fühlt?

Hier offenbart sich der Hauptunterschied zwischen dem Judentum und fast allen anderen Religionen. Die Zugehörigkeit zu den meisten anderen Religionen definiert sich über den Glauben. Man entscheidet sich, Teil einer Religion zu sein. Bis man diese Entscheidung trifft, gehört man diesem Glauben nicht an. Toratreues Judentum aber sieht unseren Dienst an G’tt nicht als eine Frage der Entscheidung oder Präferenz an. Der Mensch ist vielmehr verpflichtet, G’tt zu dienen, da er in Seinem Ebenbild erschaffen wurde. Jedes zusätzliche Zeichen der Verbundenheit mit G’tt würde das Gegenteil aussagen, nämlich, dass der Dienst freiwillig sei.

Die beiden besprochenen Verbote ähneln einander. In ihrem Kern liegt die Abkehr vom Götzendienst, doch gehen sie weit darüber hinaus. Sie führen uns zum richtigen Verständnis unseres Dienstes an G’tt, weit weg von der erniedrigenden Unterwürfigkeit gegenüber dunklen Mächten. Die allerdings ist in manchen Kreisen bis heute Teil des Lebens – und das Jahrhunderte, nachdem die alten Götzen aus dem westlichen Bewusstsein verschwunden sind.

Der Autor ist Rabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Fürth und Mitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland.

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Dieser Wochenabschnitt beginnt mit Anordnungen zu Jom Kippur und beschreibt, dass es für den Hohepriester gefährlich war, das Allerheiligste zu betreten. Denn eine zu große Nähe zum G’ttlichen barg Gefahren in sich. Im 3. Buch Mose 17 beginnt das Heiligkeitsgesetz. Darin werden weitere Opfergesetze und Speisevorschriften übergeben, wie etwa das Verbot des Blutgenusses und das Verbot des Verzehrs von Aas. Den Abschluss bilden das Thema verbotene Ehen wegen zu naher Verwandtschaft und Regelungen zu verbotenen sexuellen Beziehungen.
3. Buch Mose 16,1 – 18,30

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