Die folgende Mischna erläutert eine Mizwa der Tora, indem sie konkrete Beispiele bringt: »Wie es eine Übervorteilung (Hebräisch: Onaah) bei Kauf und Verkauf gibt, so gibt es auch eine Kränkung (Hebräisch: Onaah) durch Worte. Man darf nicht nach dem Preis einer Sache fragen, wenn man sie nicht zu kaufen beabsichtigt. Hat jemand Buße getan, so darf man nicht zu ihm sagen: Denke an deine früheren Taten. Stammt jemand von Proselyten, so sage man nicht zu ihm: Denke an die Taten deiner Vorfahren« (Baba Metzia 58b).
Die Mizwa »Und ihr sollt nicht kränken einer den andern« (3. Buch Mose 25,17) bezieht sich auf verschiedene Sachverhalte; das Gemeinsame ist: Man darf anderen Menschen keinen Kummer bereiten!
STRAFE In der Gemara wird ein weiterer Fall erwähnt: »Rabbi Chanina sagte: Alle, die ins Fegefeuer hinabsteigen, kommen zurück herauf, ausgenommen drei, die hinabsteigen und nicht heraufkommen. Die drei Ausnahmen sind: Wer mit einer verheirateten Frau kohabitiert, wer seinen Nächsten öffentlich beschämt, und wer seinen Nächsten beim Spottnamen nennt.«
Der Talmud wendet ein: »Das Nennen beim Spottnamen gehört ja zur Beschämung« – warum spricht Rabbi Chanina von drei Ausnahmen? Die Antwort lautet: »Auch in dem Falle, wenn er sich schon daran gewöhnt hat (und durch den Spitznamen nicht mehr beschämt wird).« Raschi erklärt: Weil der Sprecher die Absicht hatte, den Genannten zu beschämen, hat er eine schwere Sünde begangen, auch wenn jener keine Beschämung verspürt hatte.
VERZEIHUNG Die von Rabbi Chanina mitgeteilte Strafe für die Benutzung eines Spottnamens mag uns sehr hart erscheinen. Bereits in einer Mischna heißt es: »Wer seinen Nächsten öffentlich beschämt, hat keinen Anteil an der zukünftigen Welt« (Sprüche der Väter 3,15). Maimonides erklärt, dass die Weisen deshalb von einer schweren Strafe gesprochen haben, um vor den entsprechenden Verfehlungen eindringlich zu warnen. Jedoch kann der Sünder der himmlischen Bestrafung nach dem Tod entkommen, wenn er das Gesagte bereut, um Verzeihung bittet und zum Weg der Mizwot zurückkehrt (Hilchot Teschuwa 3,14).
Erklärungsbedürftig sind zwei Aussagen im Traktat Megilla (27b und 28a). Unabhängig voneinander wurden Rabbi Zakkai und Rabbi Zera von ihren Schülern gefragt, durch welche Verdienste sie ein langes Leben bekommen hätten. Beide Tora-Lehrer nannten mehrere Gründe, unter anderem die Tatsache, dass sie nie Spitznamen benutzt hätten. Wenn solche Namen verboten sind – wieso konnten Rabbi Zakkai und Rabbi Zera sich die Nichtverwendung als Verdienst anrechnen? Die Antwort der Tossafot auf diese Frage lautet, dass beide aus Frömmigkeit nicht einmal erlaubte Spitznamen in den Mund nahmen.
abkürzungen Doch sind keineswegs alle Beinamen verboten. Abkürzungen wie »Pinki« für Pinchas oder »Srulik« für Israel sind ganz unproblematisch. Kosenamen wie »Schatzi« oder »Liebling« sind harmlos und beliebt. Wie aber sind Bezeichnungen wie »Dummerchen« oder »Fantastikus« einzuschätzen? Die Empfindlichkeit der angesprochenen Person sowie die Intention des Sprechers spielen eine wichtige Rolle. Im Talmud (Bechorot 58a) wird berichtet, dass Ben Asai den berühmten Tannaiten Rabbi Akiwa »Kahlkopf« nannte. Sicher war Rabbi Akiwa diese Bezeichnung gewohnt, und Ben Asai wollte den Meister gewiss nicht kränken.
Rabbiner Yitzchak Zilberstein wurde einmal gefragt, ob man einen tüchtigen Lehrer entlassen darf, weil er Schülern, die bei Verfehlungen erwischt worden waren, Beinamen zu geben pflegte. So nannte er einen Zögling, der Kameraden verprügelt hatte, »Schläger«. Rabbiner Zilberstein entschied, dass man dem Lehrer die Chance geben muss, seine Erziehungsmaßnahmen zu ändern. Bleibe der Mann aber trotz Abmahnung bei seiner Gewohnheit, kränkende Beinamen zu verwenden, so sei dies tatsächlich ein Grund, den Arbeitsvertrag zu kündigen.