Obwohl der »Selbstmord« im Judentum absolut verpönt ist, kann man im Talmud zahlreiche Berichte über Suizide und Suizidversuche finden, bei denen weder diejenigen, die sich selbst töten, noch die Handlung oder Absicht der Selbsttötung verurteilt werden.
So wird von zwei römischen Soldaten berichtet, die sich aus Reue das Leben nehmen und sich dadurch sogar einen Platz in der kommenden Welt verdienen. Einer ist der Exekutor des Rabbi Chanina ben Teradyon (Avoda Sara 18a), der zweite ist ein römischer Soldat, der Rabbi Gamliel zu seiner Hinrichtung abführen soll, dies aber durch seinen Suizid vereitelt (Taanit 29a).
Suizid Beklemmend ist die Schilderung des kollektiven Suizids von 400 Jungen und Mädchen, die die Römer zur Zwangsprostitution nach Rom verschleppen wollten. Bei der Überfahrt nach Rom sprangen sie über Bord. Indem sie sich im Meer ertränkten, entgingen sie einem schrecklichen Schicksal (Gittin 57b).
Rabbi Akiva erzählt mit viel Verständnis und ohne Verurteilung vom Schicksal eines Schülers, der vor dem Aufsuchen der Toilette seine Tefillin abnahm und draußen ablegte. Von dort entwendete eine Prostituierte die Tefillin. Mit dem Diebesgut stellte sie ihn öffentlich bloß und behauptete, er habe ihr die Tefillin als Bezahlung überlassen. Vor lauter Scham und im Glauben, er würde die Lüge der Prostituierten nie aufdecken können, stieg der verzweifelte Schüler auf ein Dach und stürzte sich in den Tod (Berachot 23a).
Mehr als nur verzweifelt war der Textilwäscher, der erfuhr, dass alle, die bei Rabbi Jehuda HaNassis Tod anwesend waren, sich einen Platz in der künftigen Welt verdient hätten. Er, der sonst regelmäßig den Rabbi besuchte, war ausgerechnet in dessen Todesstunde nicht dort. Darüber wurde er wahnsinnig und stürzte sich von einem Dach. Eine Hallstimme aus dem Himmel verkündete, dass auch er sich nun seinen Teil in der kommenden Welt verdient habe (Ketubot 103b).
Halacha Wir finden in der rabbinischen Literatur zahlreiche weitere Schilderungen voller Empathie und mindestens Verständnis für die Opfer von Selbsttötungen. In all diesen Fällen liegen keine Selbstmorde im halachischen Sinne vor. Nach der Halacha muss die Selbsttötung »laDaat«, also freiverantwortlich, absichtlich und in voller Zurechnungsfähigkeit ausgeführt werden, um darin das für den Selbstmord entscheidende Kriterium der Auflehnung gegen Gott erkennen zu können.
Ohne die Vorankündigung vor Zeugen und ohne Klarheit über die bewusste und vorsätzliche Auflehnung gegen Gott darf kein Selbstmord angenommen und dürfen Trauerbräuche nicht verwehrt werden (Jore Dea 345,2 und Mischne Tora Avel 1,11).
Im extrakanonischen Traktat Semachot wird Rabbi Akiva zitiert: In Bnei Brak hatte ein Junge ein wertvolles Glas zerbrochen. Aus Angst vor der Strafe des Vaters hatte er sich in einen Brunnen gestürzt und sich so das Leben genommen. Rabbi Akiva erklärte, dass hier kein Selbstmord vorliegt und daher dem Toten die Ehre der Trauerbräuche auf keinen Fall vorenthalten werden dürfe (Semachot 2,5).
Weder der bestohlene Student noch der Textilwäscher oder der Junge, der die Strafe seines Vaters fürchtete, töteten sich freiverantwortlich oder vorsätzlich. Nach Einschätzung unserer Weisen geschehen Selbsttötungen aus Angst vor Folter, Entwürdigung und Qual, in psychischer Not oder bei intellektuell und geistig nicht voll zurechnungsfähigen Menschen nie »laDaat«. Beim geringsten Zweifel am freien Willen darf nicht von Selbstmord ausgegangen und dürfen die Trauerriten nicht verwehrt werden.
Der Autor ist Palliativmediziner am Klinikum Bielefeld und Mitglied der Jüdischen Kultusgemeinde Bielefeld »Beit Tikwa«.