Jüdische und muslimische Gläubige sollen in Berlin künftig schnellstmöglich nach ihrem Tod beigesetzt werden können. Der Senat beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung des Bestattungsgesetzes, wie die Senatsverwaltungen für Justiz und Gesundheit mitteilten.
Dadurch soll es aus religiösen Gründen Ausnahmegenehmigungen für Bestattungen in weniger als 48 Stunden nach dem Tod geben. Nun liegt der Gesetzentwurf dem Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus vor.
frist Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Hessen und im Saarland, wo die Frist von 48 Stunden ebenfalls verkürzt werden kann. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg schreiben keine Mindestfristen mehr vor.
Das Land Berlin folgt mit der Reform nach eigenen Angaben der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen, deren Vorschriften eine Bestattung Verstorbener innerhalb eines Tages vorsehen. kna