Im Traktat Berachot 57b werden drei Dinge genannt, die auf dem Tisch eines Wohlhabenden weder im heißen Sommer noch im regenreichen Winter fehlten: Gurken, Blattsalat und Rettich.
Wohl diskutieren unsere Weisen, ob der Verzehr von Gurken schädlich sein könnte, und auch der Blattsalat schien manchen suspekt. Doch den Rettich lobten sie rundum, sogar als Gegenmittel bei Unbekömmlichkeit von Blattsalat oder Lattich. Sollte man allerdings dann vom Verzehr des Rettichs Probleme bekommen, wurde wiederum Lauch empfohlen.
Man konnte auch gleich heißes Wasser verwenden, als Heilmittel gegen giftige Stoffe in Gemüsepflanzen (Pessachim 116a). Offen bleibt, ob das heiße Wasser nun innerlich oder äußerlich anzuwenden ist.
Eruvin 56a nennt den Rettich gar ein Lebenselixier, warnt aber vor dem Verzehr von dessen giftigen Blättern. Rettich galt als verdauungsfördernd, und eine bestimmte Rettichart wurde auch als fiebersenkendes Mittel empfohlen (Awoda Sara 28b). Öl aus Rettichsamen konnte man offenbar sogar als Lampenöl verwenden, was seinerzeit wohl zumindest in Ägypten durchaus üblich war.
Nun ist so ein Rettich im rohen Zustand ziemlich scharf. Diese Schärfe mildert man bis zum heutigen Tage dadurch, dass man ihn vor dem Verzehr mit Salz bestreut oder ihn in Salzwasser tunkt. Dies war auch zur Zeit des Talmuds durchaus üblich und unter der Woche auch völlig unproblematisch.
Doch die talmudischen Weisen fragen, wie man denn seinen Rettich am Schabbat essen sollte. Darüber wird in Schabbat 108b eingehend debattiert. Stellt das Salzen eine Art von Zubereitung dar, im Sinn einer Verbesserung? In diesem Fall wäre es eine verbotene Tätigkeit, so wie das Salzen von Eiern, wie Rabbi Jehuda ben Chaviva sagt. Allerdings beschied Rabbi Chiskija, dass man Eier sehr wohl mit Salz bestreuen dürfe, nur den Rettich nicht.
Rabbi Nachman erklärt, früher habe er Rettiche auch am Schabbat gesalzen, weil das Salz ihnen etwas von ihrer natürlichen Schärfe nehme. Daher habe er dies eher als Verschlechterung der Speise und damit als erlaubt angesehen. Als er aber von Rabbi Ulla gehört habe, wie man in Eretz Israel mit den Rettichen verfahre, habe er beschlossen, am Schabbat vom Salzen Abstand zu nehmen.
Allerdings musste Rabbi Nachman seinen Rettich auch dann nicht ganz so scharf essen. Er tunkte stattdessen Rettichstückchen in Salzwasser.
Nun stellt sich allerdings als nächste Frage, wie sich das mit dem Zubereiten einer Salzlake zum Zweck des Eintunkens am Schabbat verhält. Dazu sagt Rabbi Jehuda im Namen Schmu’els: Es sei zwar nicht erlaubt, eine größere Menge davon herzustellen, wie man sie etwa zum Einlegen von Gemüse verwende, um es haltbar zu machen – eine kleine Menge für den Gebrauch bei Tisch sei aber gestattet.
Rabbi Jose sieht darin allerdings keinen Unterschied, woraus Rabbi Jehuda schließt, dass es erlaubt sei, sowohl große als auch kleine Mengen am Schabbat herzustellen. Aber Rabba kommt zum gegenteiligen Schluss, nämlich dass beides verboten sei, denn Arbeit ist es ja in jedem Fall.
Wie kommt man nun also am Schabbat zu einer Salztunke für den Rettich? Man mische zunächst ein bisschen Öl mit Salz und gebe dann erst das Wasser dazu, oder auch das Wasser mit dem Öl, und gebe am Schluss das Salz hinein. Auf diese Weise stellt es keine Salzlake mehr dar, wie man sie für die Konservierung von Lebensmitteln verwenden würde.
Ob man Rettich nun mit Salz bestreut oder in Salzwasser taucht, in jedem Fall sollte man vor dem Essen die Hände waschen oder zumindest Besteck benutzen. Chagiga 24b berichtet uns in diesem Zusammenhang vom talmudischen Vorläufer des modernen Cocktailspießchens: einer Spindel.
Auch eine Bracha ist über den Rettich zu sagen, was in Berachot 41a eigens erwähnt wird – ein Hinweis darauf, dass er zur Zeit des Talmuds schon genauso beliebt war wie heute.