Ist die Religionsfreiheit für Minderheiten wie Juden und Muslime bei der Bundeswehr und in Justizvollzugsanstalten in Deutschland ausreichend gewährleistet?
Diese Frage stand im Zentrum einer eintägigen Fachtagung, die am Montag im Senatssaal der Humboldt-Universität in Berlin stattfand. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Rabbinerseminar zu Berlin in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität sowie der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland.
Während sich die Tagung primär an ein Fachpublikum aus Juristen und Rabbinern richtete, war auch die interessierte Öffentlichkeit zum Mitdiskutieren eingeladen. Insbesondere die jüdische Perspektive auf das Thema stand im Fokus, aber auch muslimische Vertreter waren zu den Diskussionsrunden eingeladen. Die abschließende Diskussion »Religionsfreiheit im Justizvollzug und beim Militär – Handlungsbedarf und politische Hindernisse« wurde von Daniel Botmann, Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland, moderiert.
Militärpfarrer Kontrovers diskutiert wurde die Frage nach der Einsetzung von jüdischen Militärrabbinern beziehungsweise muslimischen Militärimamen bei der Bundeswehr. Denn während es seit 1957 evangelische und katholische Militärpfarrer gibt, die die Soldatinnen und Soldaten seelsorgerisch – und das insbesondere in Krisensituationen – betreuen, gibt es einen vergleichbaren Posten für jüdische und muslimische Geistliche in den deutschen Streitkräften bis dato nicht.
»Ein Feldrabbiner wäre ein starkes politisches Signal der Gleichstellung und Akzeptanz der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland«, sagte der Oberrabbiner von Moskau und Vorsitzende der Europäischen Rabbinerkonferenz (CER), Pinchas Goldschmidt. Mit dem Wort Feldrabbiner nutzte Goldschmidt die Bezeichnung für jüdische Geistliche im Dienst des Deutschen Heeres während des Ersten Weltkrieges.
»Soldaten sind häufig extremen Situationen ausgesetzt. Die Militärseelsorge ist daher kein Luxus, sondern ein absolut notwendiges Angebot für jeden gläubigen Militärangehörigen«, sagte Goldschmidt. Die Soldatinnen und Soldaten jüdischen Glaubens, die derzeit in der Bundeswehr ihren Dienst leisteten, hätten wie alle anderen Mitglieder von in Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften ein Anrecht auf seelsorgerische Betreuung.
Rabbinerseminar Deutschland könne sich ein Beispiel an den britischen oder US-amerikanischen Streitkräften nehmen, die schon seit Langem Militärrabbiner in ihren Reihen einstellten, so Goldschmidt. Zentralratsgeschäftsführer Daniel Botmann bezeichnete die Idee als »guten Vorstoß« und sagte: »Wenn Militärrabbiner eingesetzt werden sollten, wäre die Vorbereitung auf die seelsorgerische Tätigkeit im Rahmen des Rabbinerseminars sicherlich eine sinnvolle Ergänzung.«
Schätzungen zufolge dienen derzeit rund 300 jüdische Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr. Da die Angabe der Religionszugehörigkeit beim Eintritt in die Armee freiwillig ist und dem Datenschutz unterliegt, gibt es im Gegensatz zu der christlichen Konfessionszugehörigkeit, die über die Kirchensteuer ermittelt werden kann, keine genauen Zahlen da-
rüber. Derzeit existieren etwa 100 evangelische und 80 katholische Militärpfarrämter – sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
imame Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, sprach sich ebenfalls für jüdische und muslimische Militärseelsorger bei der Bundeswehr aus. »Wenn die Bundeswehr ein echtes Spiegelbild der Gesellschaft sein soll, müssen wir auch muslimische und jüdische Militärseelsorger bekommen«, forderte Mazyek.
Aktuell leisten schätzungsweise 1700 gläubige Muslime ihren Dienst in der Bundeswehr. Mazyek betonte, dass er es auch trotz der Vielfältigkeit der Glaubensrichtungen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft für »praktikabel und realistisch« halte, Militärimame einzusetzen. »Es gibt genügend Persönlichkeiten, die von einer großen Mehrheit der Muslime anerkannt werden«, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime.
Auch der ehemalige Wehrbeauftragte des Bundestages und Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), Hellmut Königshaus, befand, es sei an der Zeit, Imame und Rabbiner bei der Bundeswehr einzustellen. Zudem forderte er, die Geistlichen in den Lebenskundeunterricht der Bundeswehr miteinzubeziehen. »So kann antisemitischen und antimuslimischen Vorurteilen, die es – wie in der Gesellschaft – auch in der Truppe gibt, wirksam entgegengetreten werden«, unterstrich Königshaus.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Fachtagung lag auf der seelsorgerischen Betreuung in den Justizvollzugsanstalten und deren verfassungsrechtlicher Bedeutung. Gefängnisseelsorger begleiten die Gefangenen in der Haftanstalt, führen vertrauliche Gespräche und veranstalten Gottesdienste. Mazyek sagte, dass es einen großen Bedarf an muslimischen Seelsorgern in deutschen Gefängnissen gebe. »Die religiöse Seelsorge kann islamistischer Radikalisierung innerhalb der Haftanstalten vorbeugen«, so Mazyek.
Muslime In Berlin sind Schätzungen zufolge rund 20 Prozent der 4100 Gefangenen muslimischen Glaubens. Neben Freitagsgebeten und der Feier hoher islamischer Feiertage gibt es in der Bundeshauptstadt seit dem ersten Quartal 2018 auch sogenannte Imam-Sprechstunden mit speziell geschulten muslimischen Seelsorgern.
Rabbiner Goldschmidt erläuterte schon bei der Eröffnung der Veranstaltung, welche besonderen Bedürfnisse jüdische Inhaftierte in Gefängnissen haben. Ein zentraler Punkt für praktizierende Juden sei die Verpflegung mit koscherem Essen, ein weiterer die Einhaltung von Gebetszeiten und Feiertagen.
Rabbiner Julian-Chaim Soussan, Gemeinderabbiner in Frankfurt am Main und Mitglied im Beirat der ORD, sprach über halachische Bedingungen, aber auch über Herausforderungen in der Praxis: Viele Bedienstete in Gefängnissen reagierten mit Unverständnis auf die Bedürfnisse jüdischer Gefangener. Oft würden diese Häftlinge auf »Halal«-Essen für muslimische Gefangene verwiesen. »Halal ist nicht dasselbe wie koscher«, stellte Soussan klar.
Gebetsriemen Ein weiteres Problem sei, dass sich viele Gefangene nicht als jüdisch outen wollten. Zudem seien der Religionsfreiheit aus praktischen Gründen Grenzen gesetzt: Es stelle sich etwa die Frage, ob man Gefangenen überhaupt Gebetsriemen zur Verfügung stellen dürfe oder sie damit möglicher Selbstgefährdung aussetze. Auch das Anzünden von Kerzen könne im Gefängnis nicht überall erlaubt werden.
Rabbiner Joshua Spinner, Executive Vice President der Ronald S. Lauder Foundation und Vorstandsvorsitzender des Rabbinerseminars, sagte, glücklicherweise verbüßten nicht sehr viele Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland eine Haftstrafe. Auch gebe es keine große Zahl jüdischer Soldaten. Doch Religionsfreiheit im Gefängnis oder im Militär sei keine Frage der Anzahl der Betroffenen, sondern eine Grundsatzfrage, für die in einer Gesellschaft des Rechts Lösungen gefunden werden müssten. (Mitarbeit: Ayala Goldmann)