Menschen, die einem das Leben schwer machen, begegnet man immer wieder. Das kann ein Kollege bei der Arbeit sein, der immer genau das Gegenteil dessen tut, was abgesprochen ist, oder der nervige Nachbar, der unfaire Lehrer, der unfreundliche Verkäufer – die Liste ist lang.
Und wie wir im Wochenabschnitt Ki Teze lesen, mag dies auch die eigene Familie betreffen: »wenn jemand einen ungehorsamen, widerspenstigen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht« (5. Buch Mose 21,18).
Die Ausgangslage scheint klar. Es gibt einen Sohn, manche übersetzen »ein Kind«, das den Eltern nicht gehorcht. Was heißt das praktisch? Weigert sich das Kind beispielsweise, im Haushalt zu helfen? Will es nicht schlafen gehen, wenn es ins Bett gehen soll?
Rabbiner Joseph Hermann Hertz (1872–1946) schreibt, dass es sich um ein Kind handelt, das sowohl die Autorität der Eltern als auch die Autorität Gottes missachtet. Worin besteht der Zusammenhang zwischen der Autorität der Eltern und der Autorität Gottes?
VERANTWORTUNG In den Zehn Geboten heißt es: »Ehre deinen Vater und deine Mutter, auf dass du lange lebst auf dem Boden, den der Ewige, dein Gott, dir geben wird.«
Dieses Gebot wird nicht zu jenen Geboten gezählt, die gegenüber den Mitmenschen gelten, sondern zu jenen, die gegenüber Gott einzuhalten sind (»Ben Adam le-Makom«). Dazu heißt es im Talmud: »Es gibt drei Partner bei der Erschaffung des Menschen: Gott, den Vater und die Mutter. Wenn das Kind seinen Vater und seine Mutter ehrt, spricht Gott: Ich erachte es, als würde Ich unter ihnen leben und als hätte es Mich geehrt.«
Die Eltern tragen die Verantwortung für eine Schöpfung Gottes und sollen diese erziehen, wie es dem 5. Buch Mose 6,7 zu entnehmen ist: »Du sollst sie (die Gebote) deinen Kindern einschärfen«.
Das Verhältnis der Kinder zu den Eltern ist kein gewöhnliches, sondern ein besonderes. Daher zählt das Ehren der Eltern zu den Pflichten gegenüber Gott.
Der Fall, dass ein Kind die Eltern aufgrund von Gewalt oder Missbrauch nicht mehr ehren kann, soll an dieser Stelle nicht besprochen werden, denn in unserem Fall geht es um ein Kind, das die Eltern nicht ehrt, indem es sich schlecht benimmt.
WARNUNG Im Wochenabschnitt heißt es weiter: »Sie (die Eltern) haben ihn auch gezüchtigt, und dennoch will er nicht hören.« Der mittelalterliche Kommentator Raschi (1040–1105) interpretiert die Züchtigung als eine Warnung: Die Eltern haben ihr Kind ausdrücklich gewarnt, dass dieses Verhalten Konsequenzen haben wird.
Jedoch scheint die Warnung keine Besserung zu bringen, so setzt die Tora fort: »Dann sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und vor die Ältesten der Stadt in das Tor seines Ortes bringen und zu ihnen sprechen: Dieser unser Sohn ist ungehorsam und widerspenstig, will uns nicht folgen, ist ein leichtsinniger Schlemmer und Trunkenbold.«
Dazu schreibt Raschi, dass es sich um ein Kind handelt, das irgendwann seinen Vater ausrauben wird, und wenn es bei den Eltern nichts mehr findet, schließlich andere Menschen ausraubt. So wird das Kind zu einem Dieb.
Dennoch ist das hypothetisch, denn diese Handlungen haben alle noch nicht stattgefunden. Es besteht jedoch die Sorge: Sie könnten stattfinden! Es heißt weiter: »Dann sollen ihn alle Leute der Stadt mit Steinen zu Tode werfen.« Dieses Kind soll also getötet werden, bevor es diese Taten überhaupt begangen hat. Eine Aussage der Tora, mit der die Rabbiner einige Probleme haben. Verständlich, schließlich ist es hart und ungerecht, eine Person präventiv zu verurteilen.
verbot Zu berücksichtigen ist, dass diese Stelle eine Auslegung des Verbots ist, das schon in der Parascha Mischpatim geäußert wird, wo es heißt: »Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll des Todes sterben. (…) Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.«
Hertz schreibt dazu: »Sein Vorkommen in der Tora sollte nur als Warnung dienen und mit dem denkbar größten Nachdruck zeigen, welch abscheuliches Verbrechen Ungehorsam gegenüber den Eltern ist.« Er schreibt weiter, dass die Todesstrafe »nicht durch die Hand der Eltern, sondern nach dem Spruch eines ordentlichen Gerichts« erfolgen durfte.
Es sollte keine Selbstjustiz herrschen, sondern ein unabhängiges Gericht sollte entscheiden. Überforderte Eltern sollten nicht über das Leben ihres Kindes bestimmen.
Kam es jemals dazu, dass ein Kind von einem Gericht zum Tode verurteilt worden ist? »Die Bedingungen, die einen Gerichtshof dazu bringen, diese Todesstrafe zu verhängen, sind nie eingetreten und werden nie eintreten« (Talmud).
UMKEHR Es handelt sich um Theorie, nicht um Praxis. Dennoch kann auch das Prinzip hinterfragt werden. Hat nicht jemand, der in seiner Jugend viel Unsinn gemacht hat, die Möglichkeit zur Umkehr und Buße? Hat nicht allgemein jeder, der gesündigt hat, die Möglichkeit, von schlechten Taten umzukehren?
Diese Fragen hängen nicht nur mit dieser Parascha, sondern mit der Zeit zusammen, in der wir uns gerade befinden: dem Monat Elul, kurz vor Rosch Haschana und Jom Kippur. Als Vorbereitung auf diese Tage sollten wir uns damit auseinandersetzen, wie das vergangene Jahr gelaufen ist. Was gut gelaufen ist, was weniger gut gelaufen ist, wo wir gestritten haben, ungerecht gehandelt haben.
Allgemein gilt hierbei: Es ist nie zu spät, Buße zu tun und sich von schlechten Taten abzuwenden. Wenn wir umkehren und Buße tun, dann sollte dies ehrlich gemeint sein. Menschen, die nach einer langen Zeit zum Glauben zurückkommen, werden als »Ba’al Teschuwa« bezeichnet: »Herr der Umkehr« – man könnte auch sagen »Meister der Umkehr«: Sie haben die Umkehr geschafft.
Die Möglichkeit der Umkehr und Buße bleibt ein Leben lang, allerdings sollten wir sie nicht mutwillig vor uns herschieben, sondern in dem Moment, in dem wir Fehler bei uns feststellen, sie versuchen zu korrigieren.
Dies spiegelt eines der ältesten jüdischen Glaubensprinzipien wider, wie schon Maimonides, der Rambam (1138–1204), festgehalten hat: »Der Umkehrende ist dem Schöpfer lieb und nah, als habe er nie gesündigt, mehr noch: Sein Verdienst ist größer, denn obwohl er die Sünde geschmeckt hatte, wandte er sich von ihr ab und bezwang ihren Trieb.«
Der Autor ist Landesrabbiner von Thüringen und Mitglied der Allgemeinen Rabbinerkonferenz (ARK).
inhalt
Im Wochenabschnitt Ki Teze werden Verordnungen wiederholt, die Familie, Tiere und Besitz betreffen. Dann folgen Verordnungen zum Zusammenleben in einer Gesellschaft, wie etwa Gesetze zu verbotenen sexuellen Beziehungen, dem Verhalten gegenüber Nicht-Israeliten, Schwüren und der Ehescheidung. Es schließen sich Details zu Darlehen, dem korrekten Umgang mit Maßen und Gewichten sowie Sozialgesetze an.
5. Buch Mose 21,10 – 25,19